Kinderschutz Dokumentation

Der dritte Teil unserer Blogreihe „Kinder schützen, Zukunft gestalten“ hat das Thema Team-Prozess zur Dokumentation eines Kinderschutzkonzeptes in der Kita. Insgesamt erscheinen zu diesem Thema fünf Beiträge.

Übersicht über die verschiedenen Blog-Inhalte:

Die Erarbeitung eines Kinderschutzkonzepts erfordert einen partizipativen Prozess, bei dem alle Mitarbeiter:innen aktiv eingebunden sind. Hierbei können externe Experten unterstützend wirken, um relevante Themen zu identifizieren, klare Strukturen zu schaffen und praxisnahe Maßnahmen zu entwickeln. Dieser Prozess sollte nicht als einmalige Angelegenheit betrachtet werden, sondern kontinuierlich weiterentwickelt und an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden.

Handlungsempfehlungen zur Dokumentation eines Kinderschutzkonzeptes

Beginnen Sie mit einer umfassenden Risikoanalyse, die die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen der Kita berücksichtigt. Identifizieren Sie mögliche Risiken, um gezielte Maßnahmen ableiten zu können.

Setzen Sie klare Ziele für Ihr Schutzkonzept. Diese sollten konkret, messbar und realistisch sein. Definieren Sie, welche Ergebnisse Sie durch das Konzept erreichen möchten.

Entwickeln Sie klare Leitlinien für den Umgang mit Kindeswohlgefährdung, Notfallsituationen und anderen kritischen Ereignissen. Diese Leitlinien sollten von allen Mitarbeitenden verstanden und akzeptiert werden.

Halten Sie sämtliche Schulungen und Fortbildungen zum Thema Kinderschutz schriftlich fest. Dies dient nicht nur der Transparenz, sondern auch der Nachverfolgbarkeit von Weiterbildungsmaßnahmen.

Implementieren Sie regelmäßige Evaluationsmechanismen, um die Wirksamkeit Ihres Kinderschutzkonzepts zu überprüfen. Sammeln Sie Feedback von Mitarbeitenden, Erziehungsberechtigten und externen Experten, um mögliche Fortschritte zu identifizieren.

Erstellen Sie klare Pläne für den Umgang mit Krisensituationen. Diese beinhalten verständliche Handlungsanweisungen, Zuständigkeiten und Kontaktinformationen für externe Hilfe.

Ein Kinderschutzkonzept sollte dynamisch sein und sich an aktuelle Gegebenheiten anpassen können. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen sind daher entscheidend.

Achten Sie drauf, dass sie eine Kooperationsvereinbarung mit dem Jugendamt sicherstellen. Dort ist niedergeschrieben, wie Sie den Kinderschutz aktiv leben wollen. Welche Instrumente sowie Handlungsschritte Sie bei Verdachtsfällen einer Kindeswohlgefährdung und akuten Gefährdungssituationen durchführen. Nutzen Sie die Beratung sowie den objektiven Blickwinkel durch die Zusammenarbeit mit Ihrer internen oder externen insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz.

 

Weites oder enges Kinderschutzkonzept?

  • Ein weites Schutzkonzept ist umfassend und berücksichtigt eine breite Palette von Risiken, Gefahren, Schutzmaßnahmen und präventiven Impulsen. Es bezieht sich nicht nur auf spezifische Gefahren, sondern versucht, einen ganzheitlichen Ansatz zur Gewährleistung von Sicherheit und Wohlbefinden zu verfolgen.
  • Ein enges Schutzkonzept konzentriert sich auf spezifische Gefahren oder Risiken und richtet seine Maßnahmen darauf aus.

Die Landesjugendämter (LWL und LVR) haben zum Thema „Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Organisationale Schutzkonzepte in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche nach § 45 SGB VIII“ eine hilfreiche Handreichung verfasst. Die dort dargestellten Impulsfragen schaffen einen praxisnahen Zugang, welcher bei der Vertiefung im Team hilfreiche Brücke bauen kann, um einen sicheren Raum für Kinder auch konzeptionell abbilden zu können.

Mit der Dokumentation eines Schutzkonzeptes ist ein wegweisender Schritt getan – von diesem Startpunkt aus, ist es zentral mit allen Beteiligten das Konzept im Kita-Alltag zu leben. Aus diesem Grund haben wir uns in Teil 4 dazu entschieden, auf das Thema „Kommunikation als Bestandteil des Kinderschutzes“ am Beispiel der gewaltfreien Kommunikation nach Marshall B. Rosenberg einzugehen.