Gelebte Erziehungspartnerschaft: Elternbeirat in Kitas in NRW

Die Zusammenarbeit mit Eltern bzw. Familien ist fester Bestandteil in Kindertageseinrichtungen und unter anderem im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) NRW fest verankert. Neben individuellen Gesprächen zwischen pädagogischem Team und einzelnen Familien ist der jährlich gewählte Elternbeirat die Interessenvertretung der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Einrichtung. In unserer „Frage des Monats“ haben uns einige Fragen zum hochaktuellen Thema „Elternbeirat“ erreicht, da die Wahlen spätestens Anfang Oktober in allen Kitas NRW erfolgen.

Wer wählt den Elternbeirat und für wie lange?

Der Elternbeirat wird während einer Elternversammlung spätestens bis zum 10. Oktober eines Jahres von allen anwesenden Eltern gewählt. Aufstellen kann sich jedes Elternteil, dessen Kind die Einrichtung derzeit besucht.

Es besteht zudem die Möglichkeit für Kindertageseinrichtungen eine Wahlurne aufzustellen oder digitale Wahlen zu organisieren, sodass auch Familien wählen können, die nicht an der Elternversammlung teilnehmen. Maßgeblich sind Verfahrensregelungen und Geschäftsordnungen des Trägers oder der Kita. Hier ist auch das Abstimmungsverfahren geregelt.
Wenn es hier keine festgelegten Dokumente gibt, geltend die gesetzlichen Bestimmungen.

Der Elternbeirat wird bis zur Neuwahl eines Elternbeirates – spätestens zum 10. Oktober des Folgejahres – gewählt. Scheiden die Kinder aus der Einrichtung aus, bleibt der Elternbeirat ebenso bis zur Wahl des neuen Kandidaten aktiv.

Warum sollte ich mich für die Wahl aufstellen lassen?

Kinder mit vorhandenen Ressourcen und unter Berücksichtigung von Gegebenheiten und Gesetzen bestmöglich zu fördern ist eines der Ziele von Kitas. Sie als Familie sind die Experten für jeweils ihr Kind. Die Einrichtung ist Experte in frühkindlichen Handlungsansätzen zur Förderung der Kinder. Der Träger ist Experte für die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Betriebsführung.

Wenn Familienvertreter:innen in Form des Elternbeirats, Kita und Träger Hand in Hand prozesshaft miteinander arbeiten, dürfen wir von Erziehungspartnerschaft im Kontext von Kindertagesbetreuung sprechen. Ganz nach dem Motto:

„Zusammenkunft ist ein Anfang.
Zusammenhalt ist ein Fortschritt.
Zusammenarbeit ist ein Erfolg.“
– Henry Ford

Insgesamt kann diese Frage eher im persönlichen beantwortet werden, da die Intention eines jeden Elternbeiratskandidaten oder jeder Elternbeiratskandidatin unterschiedlich sind. Aus rein formeller Sicht ist es für jede Kita wichtig, engagierte Elternbeiräte zu haben, die mit der Einrichtung und dem Träger GEMEINSAM auslotet wie sich eine Einrichtung entwickelt.

Wie wird der Elternbeirat gewählt?

In der Regel werden im Vorfeld einer Abstimmung Familien motiviert, sich für die Wahl aufstellen zu lassen. In den meisten Fällen hängen dann Steckbriefe der Kanditat:innen aus. Jede Familie erhält pro Kind eine Stimme (vgl. KiBiz §10 Abs. 1) im Wahlverfahren.

Um ein ganzheitliches Sprachrohr der Elternschaft abzubilden, empfiehlt sich die Wahl mehrerer Personen aus unterschiedlichen Gruppen oder Bereichen der Einrichtung. Eine Verfahrensordnung kann festlegen, dass z.B. bei einer dreigruppigen Einrichtung drei Personen sich als Elternbeirat aufstellen lassen, von denen die Person mit den meisten Stimmen der oder die Elternbeiratsvorsitzende ist.

Welche Aufgaben hat der Elternbeirat in Kitas?

Im Kern lassen sich drei Pflichten aus der Gesetzgebung ableiten:

Zwischen Leitung-Träger-Elternschaft. Wichtig ist hierbei immer auf den Datenschutz und die Wahrung betriebsinterner Informationen zu achten: Der Elternbeirat ist (…) „rechtzeitig und umfassend über wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Einrichtungen (…)“ zu informieren (vgl. KiBiz §10 Abs. 2).
In bestimmten Fällen muss der Elternbeirat mitbestimmen. Allerdings kommt ihm oftmals eine eher beratende Funktion zu.

Denn der Elternbeirat muss qua Gesetz in Entscheidungen finanzieller Hinsicht z.B. Veranstaltungsplanung, Verpflegung der Einrichtung einbezogen werden. Allerdings ist die geringfügige Anpassung der Verpflegungskosten nicht Mitbestimmungspflichtig (vgl. KiBiz §10 Abs. 5).

Der Elternbeirat hat das Recht zu bestimmten Themen zu beraten und die Interessen der Elternschaft zu vertreten.
(…) „insbesondere vor Entscheidungen über die pädagogische Konzeption der Einrichtung, über die personelle Besetzung, die räumliche und sachliche Ausstattung, die Hausordnung, die Öffnungszeiten, einen Trägerwechsel sowie die Aufnahmekriterien anzuhören. Gestaltungshinweise hat der Träger angemessen zu berücksichtigen“ (vgl. KiBiz §10 Abs. 4).

Diese drei Pflichten sind nicht immer trennscharf voneinander zu betrachten. Um festzulegen, welche Aufgaben für einen Elternbeirat in der Kita anfallen, sind darüberhinausgehende Rechte und Pflichten von der Einrichtung in einer „Geschäftsordnung“ festzulegen und in jedem Fall die aktuellen Gesetzesgrundlagen zu beachten.

Wahlaufgaben können Austauschformate zwischen Familien, gemeinsame Unternehmungen und Unterstützung der Einrichtung in organisatorischen Abläufen sein. Eine gute Übersicht bietet das Handbuch für Elternbeiräte, das vom Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen NRW herausgegeben wurde. Dort ist ebenso beschrieben, wie eine Mitwirkung auf kommunaler Ebene erfolgen kann. Alternativ wird dies in KiBiz §11 ausgeführt.

Wie oft treffen Sich die Beiratsmitglieder?

Das ist abhängig von den Abläufen und Festlegungen in der Kita. Es ist ratsam einen regelmäßigen Austausch miteinander festzulegen, um die Mitbestimmung aktiv zu gestalten und nicht nur im Zuge negativer Stimmen aus der Elternschaft miteinander zu arbeiten. Beachtet werden sollte, dass die Bereitschaft zu Treffen im Nachmittagsbereich grundsätzlich vorhanden ist, da es aufgrund einer hohen Aufgabendichte im Vormittagsbereich sein kann, dass Termine eher im Nachmittagsbereich realisierbar sind.

Stimme aus der Praxis: Blick einer Leitung auf den Elternbeirat

Sabrina Göckener ist übergeordnete Leitung einer Kita aus NRW und hat langjährige Erfahrung in der Leitungsarbeit und somit auch Zusammenarbeit mit Eltern in Kitas. Wir haben sie zum Thema Elternbeirat befragt und möchten ihren Blick auf dieses Gremium hier gerne teilen:

„Das Mitwirken als Elternbeirat ermöglicht tiefere Einblicke in die Abläufe der Kita. Das ist super spannend – teilweise auch mal fordernd für Eltern.
Als Elternbeirat ist man nicht nur das Sprachrohr der Familien, sondern auch für die Kinder da. Es können zusätzliche Aktionen in Absprache mit der Kita organisiert werden, wie Vorlesestunden in der Weihnachtszeit oder ein Elterncafé für neue Eltern. Ich habe auch erlebt, dass ein Elternbeiratsfest in Anlehnung an die Jahresplanung der Kita organisiert wurde. Das sorgte für strahlende Kinderaugen.

Die Bereitschaft, positiv gestimmt auf alle Familien zuzugehen und sie kennenzulernen, sollte als Elternbeirat gegeben sein. Wenn dann noch zu Gesprächsformaten eingeladen wird, dann wachsen die Familien als Gemeinschaft zusammen. Das spüren auch die Kinder.

Die meisten Kinder sind sehr stolz, wenn ihre Eltern in die Kita kommen und dort aktiv sind. Wenn sich Familien fragen: Was können wir noch tun, damit wir und die Kinder uns noch wohler fühlen und welche Spielräume es im Kita-Alltag dafür gibt, ist das ein Gewinn für alle. Es ist dann so, als würde jeder ein Stück der häuslichen Umgebung mit in die Einrichtung bringen – etwas Gemeinsames entsteht.“