Teilnahmebedingungen

Fokus Kita – Das Wissenszentrum
Ein Angebot der
do.it projekt-management GmbH & Co.KG

Merklinder Str. 12
44577 Castrop-Rauxel
Deutschland

Telefon: 0235 / 63 97 0 10
Fax: 02305 / 63 97 0 11

Email:
wissenszentrum@fokus-kita.de
Internet:
www.fokus-kita.de
www.do-it-management.de

Ust.-Ident: DE240422409
HRA 15798 Amtsgericht Dortmund

Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV
Angelika Kirstein

Bedingungen
für die Anmeldung und Teilnahme zur
Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Personalverordnung vom 04. August 2020

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Im Nachfolgenden bezeichnen wir jede Art von Fort- und Weiterbildung als Veranstaltung. Veranstaltungen, die aus mehreren Teilen bestehen können nur komplett gebucht werden und finden in hybriden Lerneinheiten statt. Durch die praxisnähe der Veranstaltungen ist insbesondere Punkt 6 zu beachten. Die do.it projekt-management GmbH & Co. KG wird im Folgenden als Weiterbildungsträger bezeichnet.

1.) Anmeldung und Warteliste

    1. Die Anmeldung in schriftlicher Form ist verbindlich, sobald eine Anmeldebestätigung des Weiterbildungsträgers versendet wird. Eine Anmeldung kann über die Homepage des Weiterbildungsträgers und das dort befindliche Anmeldeformular erfolgen.
    2. Nach einer erfolgreichen Anmeldung und Prüfung durch den Weiterbildungsträger, wird eine Anmeldebestätigung per E-Mail versendet.
    3. Jede Anmeldung wird in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt. Da jede Veranstaltung über eine begrenzte Kapazität verfügt, ist es bei einer ausgebuchten Veranstaltung möglich, sich für einen Platz auf der Warteliste anzumelden. Die Anmeldung auf der Warteliste ist ebenfalls verbindlich. Wir informieren per E-Mail, sobald eine Aufnahme in die Veranstaltung möglich ist.

2. ) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme

    1. Aktive Teilnahme an allen (Online-)Seminaren mit unterschiedlichen Lernorten und Einsätzen in Kindertageseinrichtungen von insgesamt 160 Stunden, bei denen Anwesenheitspflicht besteht.
      Digitale Formate benötigen eine Teilnahme via Audio und Kamera, um aktiv teilzunehmen.
      Bearbeitungsfristen durch den Weiterbildungsträger sind einzuhalten. Die Annahme verspäteter Aufgaben durch den Weiterbildungsträger erfolgt auf Kulanz, es steht ihm ebenso offen diese als Fehlzeit zu werten.
      Fehlzeiten von mehr als 10 % müssen qualifiziert nachgearbeitet werden. Qualifiziert bedeutet, dass der Inhalt in demselben Zeitumfang im Rahmen eines Workshops bei einem Weiterbildungsträger nachgearbeitet werden muss.
    2. Selbstständige Bearbeitung von Aufgaben im Selbststudium und im Rahmen von Praxiseinsätzen in einer Kindertageseinrichtung; maximal 40 Stunden (siehe Stundenübersicht des Kurses). Dazu gehören:
      • Durchführung und Dokumentation von mind. zwei Hospitationen in einer Kindertageseinrichtung sowie die
      • Konzeption, Durchführung und Dokumentation einer Praxisarbeit und Vorstellung dieses Projektes spätestens zwei Wochen nach der letzten Blockwoche.
    3. Die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, dazu gehören:
      • Ein Laptop oder Computer inklusive Lautsprecher, Mikrofon und Webcam. Sind diese nicht im Gerät integriert, sind diese zusätzlich zu beschaffen, z.B. durch ein Headset
      • Benötigt wird eine stabile Internetverbindung und
      • die Bereitschaft mit dem Programm ZOOM (kostenfrei) zu arbeiten
      • Kenntnisse in einem Textverarbeitungsprogramm, um z.B. die Projektplanung als PDF-Datei zu senden. Alternativ ist eine leserliche Handschrift und das Einscannen von Dokumenten zulässig.
    4. Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert das Benennen eines Praxisplatzes für die Tage der Hospitationen:
      • Dieser Praxisplatz muss eine Institutionalisierte Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren sein. Dies kann bei dem eigenen Arbeitgeber oder wechselnden Kitas in Absprache mit dem eigenen Arbeitgeber erfolgen.
    5. Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert die Umsetzung eines Praxisprojektes bei dem Arbeitgeber und die Teilnahme einer Person aus der eigenen Kita (sozialpädagogische Fachkraft) an der Abschlusspräsentation.

3.) Rechnung und Vergütung der Leistung

    1. Nach Anmeldungen versenden wir eine Rechnung über den jeweils gültigen Betrag. Dieser ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung fällig. Die Zahlungen haben unabhängig von Leistungen Dritter zu erfolgen.
    2. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der Fristen beglichen wurde. Bei ausstehenden Beträgen behält sich der Weiterbildungsträger vor, die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen oder die Anmeldung zu stornieren.
    3. Die Kosten für benötigte technische Geräte, Büromaterial und Verpflegung sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, außer, es ist anders ausgewiesen.
    4. Eigens ausgelöste Kosten bei Dritten (z.B. Verpflegungs- oder Übernachtungs- oder Reisekosten), werden nicht durch den Weiterbildungsträger erstattet, auch dann nicht, wenn der Weiterbildungsträger die Veranstaltung absagen muss.

4.) Rücktritt, Stornierung und Vertretung

    1. Die Anmeldung können Sie vor der Veranstaltung stornieren. Dabei gelten folgende Stornierungsgebühren
      • bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 0% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr (kostenfrei)
      • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
      • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
      • Ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Nichterscheinen: 100% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
    2. Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an wissenszentrum@fokus-kita.de gesendet und fristgerecht eingegangen sein.
    3. Erfolgte Zahlungen sind außerhalb der genannten Stornierungsbedingungen nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
    4. Es besteht vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit eine Vertretung zur Teilnahme an der Veranstaltung durch den Kostenträger zu benennen. Die Benennung einer Vertretung hat schriftlich zu erfolgen. Die Benennung einer Vertretung nach Veranstaltungsbeginn ist ausgeschlossen.

5.) Absage oder Veränderung der Veranstaltung

    1. Sollte die Veranstaltung aufgrund einer nicht erreichten Anzahl von Mindesteilnehmern abgesagt werden, erhalten Sie spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Information dazu. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vom Weiterbildungsträger erstattet.
    2. Bei Gründen höherer Gewalt, welche der Weiterbildungsträger nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit Dozenten) behält sich der Weiterbildungsträger vor, Termine kurzfristig abzusagen und einen Alternativtermin festzulegen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
    3. Es besteht kein Anspruch auf Ersatztermine, sofern die Veranstaltung aufgrund von 5.1 abgesagt wurde.
    4. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einer bestimmten Person durchgeführt wird.

6.) Ausschluss von der Teilnahme

    1. Der Weiterbildungsträger behält sich vor Personen aus besonderen Gründen, z.B. eine massive Störung des Veranstaltungsablaufs, von der Teilnahme auszuschließen.
    2. Verpflichtender Bestandteil der Veranstaltung sind Hospitationstage in einer Kindertageseinrichtung. Für Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen gilt eine Nachweispflicht über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine Immunität gegen Masern oder die medizinische Kontraindikation einer Impfung durch einen der in §20 Abs. 9 IfSG genannten Nachweise. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, kann der Praxisteil der Veranstaltung nicht erfüllt werden, wodurch eine erfolgreiche Teilnahme ausgeschlossen ist.
    3. Personen, denen aufgrund einer Schwangerschaft ein betriebliches oder ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde, sind von Veranstaltungen ausgeschlossen, die in Kindertageseinrichtungen als Lernort stattfinden. Es ist somit nicht möglich, bei Vorliegen eines Beschäftigungsverbots, die Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abzuschließen.
    4. Werden Personen aufgrund der hier genannten Punkte von der Teilnahme ausgeschlossen, besteht keine Erstattungspflicht von gezahlten Gebühren seitens des Weiterbildungsträgers.

7.) Urheberrecht

Begleitmaterialien, welche während der Veranstaltung genutzt oder zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und Urhebers weitergegeben oder veröffentlicht werden.

8.) Haftung

    1. Für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust haftet der Weiterbildungsträger nur dann, wenn der Schaden durch ihn oder einen beauftragten Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, sofern es sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, oder es sich um die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Hauptpflichten bzw. Kardinalspflichten), handelt.
    2. Die Teilnehmenden sind während der Veranstaltungsdurchführung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über den Weiterbildungsträger versichert.

9.) Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen aus diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelung rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung unverzüglich zu treffen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

10.) Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Weiterbildungsträgers in Castrop-Rauxel. Gerichtsstand: Amtsgericht Dortmund.

Teilnahmebedingungen

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Ein Angebot der
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Merklinder Str. 12
44577 Castrop-Rauxel
Deutschland

Telefon: 0235 / 63 97 0 10
Fax: 02305 / 63 97 0 11

Email:
wissenszentrum@fokus-kita.de
Internet:
www.fokus-kita.de
www.do-it-management.de

Ust.-Ident: DE240422409
HRA 15798 Amtsgericht Dortmund

Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV
Angelika Kirstein

Bedingungen
für die Anmeldung und Teilnahme zur
Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Personalverordnung vom 04. August 2020

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Im Nachfolgenden bezeichnen wir jede Art von Fort- und Weiterbildung als Veranstaltung. Veranstaltungen, die aus mehreren Teilen bestehen können nur komplett gebucht werden und finden in hybriden Lerneinheiten statt. Durch die praxisnähe der Veranstaltungen ist insbesondere Punkt 6 zu beachten.
Die do.it projekt-management GmbH & Co. KG wird im Folgenden als Weiterbildungsträger bezeichnet.

  1. Anmeldung und Warteliste
    1. Die Anmeldung in schriftlicher Form ist verbindlich, sobald eine Anmeldebestätigung des Weiterbildungsträgers versendet wird. Eine Anmeldung kann über die Homepage des Weiterbildungsträgers, per E-Mail oder das Anmeldeformular erfolgen.
    2. Nach einer erfolgreichen Anmeldung und Prüfung durch den Weiterbildungsträger, wird eine Anmeldebestätigung per E-Mail versendet.
    3. Jede Anmeldung wird in der Reihenfolge Ihres Eingangs berücksichtigt. Da jede Veranstaltung über eine begrenzte Kapazität verfügt, ist es bei einer ausgebuchten Veranstaltung möglich, sich für einen Platz auf der Warteliste anzumelden. Die Anmeldung auf der Warteliste ist ebenfalls verbindlich. Wir informieren per E-Mail, sobald eine Aufnahme in die Veranstaltung möglich ist.
  2. Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme
    1. Aktive Teilnahme an allen (Online-)Seminaren mit unterschiedlichen Lernorten und Einsätzen in Kindertageseinrichtungen von insgesamt 160 Stunden, bei denen Anwesenheitspflicht besteht. Fehlzeiten von mehr als 10 % müssen qualifiziert nachgearbeitet werden. Qualifiziert bedeutet, dass der Inhalt in demselben Zeitumfang im Rahmen eines Workshops bei einem Weiterbildungsträger nachgearbeitet werden muss.
    2. Selbstständige Bearbeitung von Aufgaben im Selbststudium; insgesamt 40 Stunden. Dazu gehören:
      • Durchführung und Dokumentation von mind. zwei Hospitationen in einer Kindertageseinrichtung sowie die
      • Konzeption, Durchführung und Dokumentation einer Praxisarbeit und Vorstellung dieses Projektes spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsende
    3. Die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, dazu gehören:
      • Ein Laptop oder Computer inklusive Lautsprecher, Mikrofon und Webcam. Sind diese nicht im Gerät integriert, sind diese zusätzlich zu beschaffen, z.B. durch ein Headset
      • Benötigt wird eine stabile Internetverbindung und
      • die Bereitschaft mit dem Programm ZOOM (kostenfrei) zu arbeiten
    4. Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert das Benennen eines Praxisplatzes für die Tage der Hospitationen. Dieser Praxisplatz muss eine Institutionalisierte Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren sein. Für diese Einrichtung wird eine Kontaktperson benannt, die während der Fortbildung Ansprechpartner für den Weiterbildungsträger ist.
  3. Rechnung und Vergütung der Leistung
    1. Spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn versenden wir eine Rechnung über den bei Anmeldung jeweils gültigen Betrag. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung fällig. Die Zahlungen haben unabhängig von Leistungen Dritter zu erfolgen.
    2. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag beglichen wurde. Bei ausstehenden Beträgen behält sich der Weiterbildungsträger vor, die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.
    3. Die Kosten für benötigte technische Geräte, Büromaterial und Verpflegung sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, außer, es ist anders ausgewiesen.
    4. Eigens ausgelöste Kosten bei Dritten (z.B. Verpflegungs- oder Übernachtungs- oder Reisekosten), werden nicht durch den Weiterbildungsträger erstattet, auch dann nicht, wenn der Weiterbildungsträger die Veranstaltung absagen muss.
  4. Rücktritt, Stornierung und Vertretung
    1. Die Anmeldung können Sie vor der Veranstaltung stornieren. Dabei gelten folgende Stornierungsgebühren
      • bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 0% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr (kostenfrei)
      • bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
      • bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
      • Ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Nichterscheinen: 100% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
    2. Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an wissenszentrum@fokus-kita.de gesendet und fristgerecht eingegangen sein.
    3. Erfolgte Zahlungen sind außerhalb der genannten Stornierungsbedingungen nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch im Krankheitsfall.
    4. Es besteht vor Veranstaltungsbeginn die Möglichkeit eine Vertretung zur Teilnahme an der Veranstaltung durch den Kostenträger zu benennen. Die Benennung einer Vertretung hat schriftlich zu erfolgen.
  5. Absage oder Veränderung der Veranstaltung
    1. Sollte die Veranstaltung aufgrund einer nicht erreichten Anzahl von Mindesteilnehmern abgesagt werden, erhalten Sie spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine Information dazu. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren vom Weiterbildungsträger erstattet.
    2. Bei Gründen höherer Gewalt, welche der Weiterbildungsträger nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit Dozenten) behält sich der Weiterbildungsträger vor, Termine kurzfristig abzusagen und einen Alternativtermin festzulegen. Sollte der Alternativtermin nicht von dem Teilnehmenden wahrnehmbar sein, erhält dieser den Betrag für diesen Termin anteilig erstattet. Die Berechnungsformel der anteiligen Erstattung obliegt dem Weiterbildungsträger. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
    3. Es besteht kein Anspruch auf Ersatztermine.
    4. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung von einer bestimmten Person durchgeführt wird.
  6. Ausschluss von der Teilnahme
    1. Der Weiterbildungsträger behält sich vor Personen aus besonderen Gründen, z.B. eine massive Störung des Veranstaltungsablaufs, von der Teilnahme auszuschließen.
    2. Verpflichtender Bestandteil der Veranstaltung sind Hospitationstage in einer Kindertageseinrichtung. Für Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen gilt eine Nachweispflicht über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine Immunität gegen Masern oder die medizinische Kontraindikation einer Impfung durch einen der in §20 Abs. 9 IfSG genannten Nachweise. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, kann der Praxisteil der Veranstaltung nicht erfüllt werden, wodurch eine erfolgreiche Teilnahme ausgeschlossen ist.
    3. Personen, denen aufgrund einer Schwangerschaft ein betriebliches oder ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde, sind von Veranstaltungen ausgeschlossen, die in Kindertageseinrichtungen als Lernort stattfinden. Es ist somit nicht möglich, bei Vorliegen eines Beschäftigungsverbots, die Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abzuschließen.
    4. Werden Personen aufgrund der hier genannten Punkte von der Teilnahme ausgeschlossen, besteht keine Erstattungspflicht von gezahlten Gebühren seitens des Weiterbildungsträgers.
  7. Urheberrecht
    Begleitmaterialien, welche während der Veranstaltung genutzt oder zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und Urhebers weitergegeben oder veröffentlicht werden.
  8. Haftung
    1. Für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust haftet der Weiterbildungsträger nur dann, wenn der Schaden durch ihn oder einen beauftragten Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, sofern es sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, oder es sich um die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Hauptpflichten bzw. Kardinalspflichten), handelt.
    2. Die Teilnehmenden sind während der Veranstaltungsdurchführung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über den Weiterbildungsträger versichert.
  9. Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere Regelungen aus diesen Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelung rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung unverzüglich zu treffen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

  10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Erfüllungsort ist der Sitz des Weiterbildungsträgers in Castrop-Rauxel. Gerichtsstand: Amtsgericht Dortmund.