Teilnahmebedingungen
Fokus Kita – Das Wissenszentrum
Ein Angebot der
do.it projekt-management GmbH & Co.KG
Merklinder Str. 12
44577 Castrop-Rauxel
Deutschland
Telefon: 0235 / 63 97 0 10
Fax: 02305 / 63 97 0 11
Email:
wissenszentrum@fokus-kita.de
Internet:
www.fokus-kita.de
www.do-it-management.de
Ust.-Ident: DE240422409
HRA 15798 Amtsgericht Dortmund
Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV
Angelika Kirstein
Bedingungen
für die Anmeldung und Teilnahme zur
160-Stunden-Qualifizierungsmaßnahme
im Rahmen der Personalverordnung vom 27. November 2024
Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
Fokus Kita – Das Wissenszentrum
Ein Angebot der do.it projekt-management GmbH & Co. KG
Merklinder Str. 12
44577 Castrop-Rauxel
– nachfolgend Bildungsträger (BT) genannt-
und
Teilnehmer gemäß Anmeldeformular
– nachfolgend Teilnehmer (TN) genannt-
Vorbemerkung
(1) Wir sprechen im generischen Maskulinum von dem Bildungsträger als den Anbieter der Bildungsmaßnahmen und von dem Teilnehmer als Teilnehmenden an den Bildungsmaßnahmen jedweden Geschlechts.
(2) Der Teilnehmer verpflichtet sich durch Anmeldung die auf der Homepage des Bildungsträgers und Akzeptanz dieses Vertrags in digitaler Form im Anmeldeformular, sich zu bemühen, das Fort- und Weiterbildungsziel zu erreichen. Dann ist eine Anmeldung erst verbindlich, sobald eine Anmeldebestätigung des BT per E-Mail an den Teilnehmer versendet wird. Der Kostenträger sowie der Teilnehmer erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung inklusive Teilnahmevertrag zur Kenntnisnahme zugeschickt. Der Teilnehmer bestätigt mit Unterschrift des Vertrages und dem anschließenden Rückversand innerhalb von 14 Tagen, dass er im Rahmen eines Beratungsgespräches über Umfang, Inhalt und Ablauf der Maßnahme informiert worden ist.
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Vertragspartner verpflichten sich, sich zu bemühen, das Ziel der Fort- und Weiterbildung zu erreichen. Der Teilnehmer nimmt an folgender zertifizierten Lehrgangsmaßnahme des Bildungsträgers teil und verpflichtet sich zur Anwesenheit und Mitwirkung (Lernpflicht):
160-Stunden-Qualifizierung, Dauer, Umfang, Ende gemäß Anmeldeformular
§ 2 Pflichten des BT
(1) Ressourcenorientierung
Der BT verpflichtet sich, den TN zu unterrichten. Dabei sind die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers zu berücksichtigen.
(2) Fehlzeitenerfassung
Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten werden vom BT erfasst. Fehlzeiten entstehen durch Abwesenheit, Verspätung oder vorzeitige Abmeldung an Seminartagen oder unvollständige/verspätete Einreichung von Aufgaben.
(3) Informationsweitergabe über Fehlzeiten
Über Fehlzeiten des TN sind folgende berechtigte Personen vom BT zu informieren:
- Der BT verpflichtet sich, die zuständige Bundesagentur bzw. das Jobcenter über das Fehlen des Teilnehmers zu informieren, sofern dieser Kostenträger der Weiterbildungsmaßnahme ist.
- Der BT verpflichtet sich, den Arbeitgeber des TN zu informieren, sofern dieser Kostenträger der Weiterbildungsmaßnahme ist.
(4) Ausschluss der Prüfung einer beruflichen Eignung des Teilnehmers
Der Bildungsträger prüft ausdrücklich nicht die berufliche Zugangsvoraussetzung und die damit verbundene berufliche Verwertbarkeit der Teilnahmebescheinigung. Dies obliegt den zuständigen Landesjugendämtern in Nordrhein-Westfalen oder anderen öffentlichen Behörden.
§ 3 Rechte und Pflichten des TN
Der Teilnehmer hat am Online- und Präsenzunterricht sowie an den fachpraktischen Unterweisungen stets teilzunehmen. Er hat an der Erreichung des Bildungsziels eine Lern- und Mitwirkungspflicht. Für Teilnehmer gilt zugleich die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts unter folgenden Bedingungen:
(1) Rücktritt, Stornierung und Vertretung
Der Teilnehmer hat ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme. Während des Kurses gilt die Kündigung mit einer Frist von höchstens 6 Wochen.
- Teilnehmer mit öffentlich-rechtlichen Kostenträger
- Kursteilnehmer sind berechtigt vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Teilnahme unter der Bedingung einer Kostenzusage durch einen öffentlich-rechtlichen Kostenträger (z. B. Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit) steht und diese Kostenzusage nicht erteilt wird.
- Kursteilnehmer, die durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gefördert wurden, sind weiterhin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine anderweitige Arbeitsaufnahme erfolgt. Die anderweitige Beschäftigung ist nachzuweisen z. B. Teilnehmer mit sonstiger Kostentragung
b. Vor Kursbeginn gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
0% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr (kostenfrei) - Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
25% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr - Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
50% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr - Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Nichterscheinen:
100% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr - Während der Maßnahme:
0% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
Erfolgte Zahlungen sind außerhalb der genannten Stornierungsbedingungen nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch im Krankheitsfall oder weiteren Veränderungen während der Weiterbildung.
c. Kündigungs-, Stornierungsform
Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Träger zu erfolgen. Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an wissenszentrum@fokus-kita.de gesendet und fristgerecht eingegangen sein. Ein Fernbleiben gilt in keinem Fall als Beendigung oder Kündigung.
d. Wechsel Praxisplatz
Ein Wechsel des Praxisplatzes ist dem BT durch den Teilnehmer direkt schriftlich per E-Mail mitzuteilen.
e. Vertretung des Teilnehmers
Es besteht bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei die Möglichkeit eine Vertretung zur Teilnahme an der Veranstaltung durch den Kostenträger zu benennen. Die Benennung einer Vertretung hat schriftlich zu erfolgen. Die Benennung einer Vertretung nach Veranstaltungsbeginn ist ausgeschlossen.
(2) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme
- Aktive Teilnahme an allen (Online-)Seminaren mit unterschiedlichen Lernorten und Einsätzen in Kindertageseinrichtungen von insgesamt 160 Zeitstunden (=213 UE), bei denen Anwesenheits- und Mitwirkungspflicht besteht.
- Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert das Benennen eines Praxisplatzes für die Praxistage und die Durchführung des Projektes:
- Praxisplatz
Dieser Praxisplatz muss eine institutionalisierte Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren sein. Dies kann bei dem eigenen Arbeitgeber oder wechselnden Kitas in Absprache mit dem eigenen Arbeitgeber erfolgen. Eine Teilnahme an der Weiterbildung ohne Praxispartner ist ausgeschlossen. - Projektdurchführung und Abschlusspräsentation
Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert die Umsetzung eines Praxisprojektes bei dem Praxisplatz und Teilnahme einer Person, welche bei dem Praxisplatz tätig ist, an dem das Projekt umgesetzt wurde (sozialpädagogische Fachkraft) an der Abschlusspräsentation. Die Abschlusspräsentation ist in Präsenz am Veranstaltungsort in Castrop-Rauxel in einem Zeitfenster zwischen 08:00 und 17:00 Uhr zu erbringen. Die Tage, an denen die Präsentation grundsätzlich stattfinden kann, sind bei Anmeldung einsehbar. Konkrete Termine vergibt der BT unter bestmöglicher Berücksichtigung der Teilnehmerwünsche. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin hat der Teilnehmende nicht. - Praxistage
Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert die Umsetzung von Praxistagen bei einem Praxisplatz und daran anschließende schriftliche Ausarbeitungen.
- Praxisplatz
c. Hinweise zum Einsatz in institutionalisierte Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter
von 0 bis 6 Jahren
-
- Für Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen gilt eine Nachweispflicht über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine Immunität gegen Masern oder die medizinische Kontraindikation einer Impfung durch einen der in §20 Abs. 9 IfSG genannten Nachweise. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, kann der Praxisteil der Weiterbildung nicht erfüllt werden, wodurch eine erfolgreiche TN ausgeschlossen ist. Die Prüfung liegt bei dem Praxisplatz.
- Personen, denen aufgrund einer Schwangerschaft ein betriebliches oder ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde, sind von Veranstaltungen ausgeschlossen, die in Kindertageseinrichtungen als Lernort stattfinden. Sofern vor dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens die Praxisanteile noch nicht erfolgten, ist es nicht möglich, bei Vorliegen eines Beschäftigungsverbots, die Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abzuschließen. Die Informationspflicht des BT obliegt dem Teilnehmer in schriftlicher Form.
Werden Personen aufgrund der genannten Punkte 2c i. oder ii. von der Teilnahme ausgeschlossen, besteht keine Erstattungspflicht von gezahlten Gebühren seitens des Weiterbildungsträgers. Fehlzeiten können entsprechend §9 nachgeholt werden.
d. Bearbeitungsfristen durch den Weiterbildungsträger sind einzuhalten
Nicht eingehaltene Fristen oder unvollständig eingereichte Unterlagen werden als Fehlzeit
gewertet. Die Annahme verspäteter Aufgaben durch den BT erfolgt auf Kulanz, es steht ihm
ebenso offen diese als Fehlzeit zu werten. Fristverlängerungen werden in jedem Fall bei
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen um die jeweilige Dauer gewährt.
Es gelten folgende Abgabefristen:
-
- Praxistage
Durchführung und Dokumentation von mind. zwei Praxistagen in einer Kindertageseinrichtung. Innerhalb von 7 Tagen nach den Praxistagen sind alle erforderlichen Unterlagen sowie Ausarbeitungen digital einzureichen. - Projektplanung
Die Konzeption ist spätestens einen Monat vor der geplanten Projektdurchführung unter Berücksichtigung aller Planungspunkte einreichen. Erst nach Freigabe des Projektes durch den BT darf das Projekt in der Kindertageseinrichtung durchgeführt werden. Während der Durchführung erfolgt eine Dokumentation des Projekts und die Vorstellung dieses spätestens vier Wochen nach der letzten Blockwoche in einer Abschlusspräsentation.
- Praxistage
e. Die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, dazu gehören:
-
- Ein Laptop oder Computer inklusive Lautsprecher, Mikrofon und Webcam. Sind diese nicht im Gerät integriert, sind diese zusätzlich zu beschaffen, z. B. durch ein Headset
- Benötigt wird eine stabile Internetverbindung und
- die Bereitschaft das Programm ZOOM (kostenfrei) anzuwenden
- Bereitschaft zur Anwendung mit unserer Lernplattform (dafür ist ein Internetzugang notwendig)
f. Mindestens 90% der 160 Zeitstunden erbringen durch Anwesenheit an Seminartagen,
Praxistage und deren Nachbereitung, Projektdurchführung und die Abschlusspräsentation:
- Fehlzeiten von mehr als 10 % müssen qualifiziert nachgearbeitet werden. Qualifiziert bedeutet, dass der Inhalt in demselben Zeitumfang im Rahmen eines Seminars oder Wiederholung der Praxistage/ des Projekts bei einem Weiterbildungsträger nachgearbeitet werden muss. Als Weiterbildungsträger kann der Teilnehmer sich für den BT entscheiden (vgl. §7 Abs. 4).
- Der Teilnehmer muss ein Fernbleiben von der Fort- oder Weiterbildung unverzüglich dem BT melden. Wenn die Erreichung des Bildungsziels durch das Fernbleiben gefährdet ist, muss der BT der zuständigen Bundesagentur/dem Jobcenter das Fehlen des Teilnehmers melden.
(3) Bescheinigung der Teilnahme
- Nach Abschluss der Maßnahme erhält der Teilnehmer ein Teilnahme-Zertifikat aus dem Titel, Dauer und Inhalt der Maßnahme hervorgehen. Dies trifft auch für den Fall ein, dass der Teilnehmer die Maßnahmen vorzeitig beendet oder abbricht.
- Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung im Umfang der erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der Teilnahmedauer.
Die genauen Vorgänge sind mit der zuständigen Stelle zu besprechen.
§ 4 Ort der Seminar- und Übungsräume/ Sorgfältiger Umgang
Der theoretische Unterricht findet an dem Seminarort statt, der im KursNet und auf der Homepage des BT zu dieser Maßnahme bekanntgegeben wurde. Wenn es sich bei der Maßnahme um eine Online-Maßnahme handelt, findet sie virtuell in der Online-Lernumgebung Zoom statt:
- Änderungen des Veranstaltungsorts
Die Seminarleitung behält sich vor, den Ort der Weiterbildung zu ändern. Dabei wird auf die Belange der Schulungsteilnehmer hinsichtlich Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr Rücksicht genommen, insofern die Maßnahme oder Teile davon in Präsenz stattfinden sollten. - Hybride Gestaltung der Weiterbildung
Der Unterricht findet in Präsenz und anteilig in einer Online-Lernraumumgebung (8 Stunden) statt.
-
- Der Veranstaltungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss des Gebäudes
Merklinder Str. 12, 44577 Castrop-Rauxel. - Über den Ort des Praxisplatzes entscheidet der Teilnehmer eigenständig.
- Der TN wird zuvor mit dem an ihn ausgehändigten Leitfaden für Online-Lernen über den Ablauf informiert und erhält während des ersten Tages weitere organisatorische Hilfestellungen.
- Der Veranstaltungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss des Gebäudes
§ 5 Lernmittel und Unterlagen
- Inkludierte Leistungen
Der Kostenbetrag beinhaltet Kosten für eine Teilverpflegung an Präsenztagen, einschließlich der digitalen Handouts und persönlichen Sprechstunden. - Besondere Angaben zu Lebensmitteln
Bei der Verpflegung können nur Unverträglichkeiten oder Besonderheiten berücksichtigt werden, die bei Anmeldung angegeben werden: laktosefreie, glutenfreie, vegetarische oder vegane Ernährungsform.
§ 6 Kosten der Maßnahme
Alle Kosten verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
- Weiterbildungskosten
Die Kosten des Lehrgangs betragen pro Teilnehmer, einschließlich der Lernmittel und der Prüfungsgebühr: 2.550,00 € - Umgang mit Kostenerstattung durch eine Förderung erfolgt
Bei geförderten Teilnehmern werden die Kosten für den Lehrgang und alle weiteren Kosten durch die Förderung abgedeckt. Dem einzelnen Teilnehmer entstehen keinerlei Kosten.
Hinweis: Eine Förderung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber als Kostenträger für den TN eintritt. Hier können individuelle innerbetriebliche Vereinbarungen z. B. in einer Fortbildungsabsichtserklärung erfolgen. - Rechnungsstellung
-
- Nach Anmeldung versendet der BT eine Rechnung über die Kosten der Maßnahme. Diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung für den Kostenträger fällig.
- Die Teilnahme an der Weiterbildung ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der Fristen beglichen wurde. Bei ausstehenden Beträgen behält sich der BT vor, die Teilnahme an der Weiterbildung auch ohne Mahnung zu untersagen oder die Anmeldung zu stornieren.
(4) Weitere Ausstattung / Material
Die Kosten für benötigte technische Geräte und Büromaterial sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, außer, es ist anders ausgewiesen.
(5) Umgang mit eigens ausgelöste Kosten bei Dritten
Z. B. zusätzliche Verpflegungs- oder Übernachtungs- oder Reisekosten, werden nicht durch den BT erstattet, auch dann nicht, wenn der BT die Weiterbildung gemäß §7 absagen muss.
§ 7 Ferien-, Urlaubs- und Krankheitsregelungen
(1) Bei Verhinderung des Teilnehmers hat dieser unverzüglich den Bildungsträger zu benachrichtigen.
- Bei Verhinderung durch Krankheit ist unverzüglich, spätestens am 3. Tag, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ausgestellt ab dem 1. Tag) dem Jobcenter/der Bundesagentur zuzuleiten, sofern dies der Kostenträger ist und eine Kopie dem BT zukommen zu lassen.
- Bei Verhinderung durch Krankheit ist unverzüglich, spätestens am 3. Tag, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ausgestellt ab dem 1. Tag) dem Arbeitgeber zuzuleiten, sofern dies der Kostenträger ist und eine Kopie dem BT zukommen zu lassen.
- Bei Verhinderung durch Krankheit ist dies unverzüglich dem BT schriftlich per E-Mail an wissenszentrum@fokus-kita.de mitzuteilen.
(2) Absage der Weiterbildung vor Kursstart
Sollte die Weiterbildung aufgrund einer nicht erreichten Anzahl von zehn Teilnehmern bei einer Gruppenmaßnahme abgesagt werden, erhält der TN spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Information dazu. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Kosten vom BT erstattet.
(3) Absage oder Veränderung nach Kursstart
- Bei Gründen höherer Gewalt, welche der Weiterbildungsträger nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit Dozenten) behält sich der BT vor, Termine kurzfristig abzusagen und einen Alternativtermin festzulegen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
- Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Seminar von einer bestimmten Person durchgeführt wird.
(4) Fehlzeiten beim Bildungsträger kompensieren
Alle Kosten verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
- Fehlzeiten können mittels Teilnahme an Seminartagen oder durch Nacharbeitung der Praxistage oder des Praxisprojekts erfolgen.
- Pro Seminartag wird dem Kostenträger ein Entgelt von 70,00 Euro berechnet.
- Bei Korrekturleistungen oder der Abschlusspräsentation wird dem Kostenträger 65,00 Euro pro Arbeitsstunde eines Bildungsreferenten berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
- Zur Beauftragung des Bildungsträgers durch den Teilnehmer ist nach Abschluss der gebuchten Weiterbildung eine schriftliche Absprache mit dem BT erforderlich.
§ 8 Nebenabreden / Unwirksamkeitenregel
(1) Nebenabreden sind nur schriftlich rechtsverbindlich.
(2) Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so wird die entsprechende Klausel
durch eine wirtschaftlich gleichwertige Klausel ersetzt werden. Im Übrigen bleibt der Vertrag
wirksam.
(3) Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelung
rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung unverzüglich zu
treffen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.
§ 9 Fehlzeitenkonzept (Unentschuldigtes Fehlen des Teilnehmers)
(1) Ab dem ersten Tag des unentschuldigten Fehlens
- meldet der BT der zuständigen Bundesagentur das Fehlen des TN, sofern die Bundesagentur Kostenträger der Weiterbildung ist.
- meldet der BT dem zuständigen Arbeitgeber das Fehlen des TN, sofern der Arbeitgeber Kostenträger der Weiterbildung ist.
(2) Teilnehmer haben an der Veranstaltung teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten
Störungen des Unterrichts, gleich welcher Form, sind strengstens zu unterlassen. Bei wiederholter Störung des Seminars können die Teilnehmer von der weiteren Seminarteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Gebühren entfällt in diesen Fällen. Der öffentlich-rechtliche Träger oder der Arbeitgeber werden über das Fehlverhalten und dessen Folgen unverzüglich informiert, sofern diese die Kostenträger der Maßnahme sind.
§10 Datenschutz
(1) Im Zuge der Weiterbildung werden Daten des Teilnehmers erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Die Angaben werden mit Ausnahme des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Agentur für Arbeit der Kostenträger der Weiterbildungsmaßnahme ist.
(3) Die Angaben werden mit Ausnahme des Arbeitgebers nicht an Dritte weitergegeben, sofern der Arbeitgeber der Kostenträger der Weiterbildungsmaßnahme ist.
(4) Sofern der Praxisplatz vom Kostenträger abweicht, erhält auch der Praxisplatz zur Durchführung erforderliche Informationen des Teilnehmers.
§11 Versicherungsschutz
(1) Versicherungsschutz während der Maßnahme
Der Teilnehmer ist während der Teilnahme an der Maßnahme sowie auf den direkten Wegen von und zu den Veranstaltungsorten durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz wird über die zuständige Berufsgenossenschaft des Bildungsträgers gewährleistet. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Unfälle oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, unverzüglich dem Bildungsträger zu melden. Dies dient der ordnungsgemäßen Bearbeitung durch die Berufsgenossenschaft sowie zur Information der zuständigen Stellen (z. B. Jobcenter oder Agentur für Arbeit).
(2) Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust
In diesen Fällen haftet der Bildungsträger nur dann, wenn der Schaden durch ihn oder einen beauftragten Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, sofern es sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, oder es sich um die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Hauptpflichten bzw. Kardinalspflichten), handelt.
§ 12 Urheberrecht
Begleitmaterialien, welche während der Veranstaltung genutzt oder zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Bildungsträgers und Urhebers weitergegeben oder veröffentlicht werden.
§13 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Bildungsträgers in Castrop-Rauxel. Gerichtsstand: Amtsgericht Dortmund.