Teilnahmebedingungen

Fokus Kita – Das Wissenszentrum
Ein Angebot der
do.it projekt-management GmbH & Co.KG

Merklinder Str. 12
44577 Castrop-Rauxel
Deutschland

Telefon: 0235 / 63 97 0 10
Fax: 02305 / 63 97 0 11

Email:
wissenszentrum@fokus-kita.de
Internet:
www.fokus-kita.de
www.do-it-management.de

Ust.-Ident: DE240422409
HRA 15798 Amtsgericht Dortmund

Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV
Angelika Kirstein

Bedingungen
für die Anmeldung und Teilnahme zur
160-Stunden-Qualifizierungsmaßnahme
im Rahmen der Personalverordnung vom 27. November 2024

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

Fokus Kita – Das Wissenszentrum
Ein Angebot der do.it projekt-management GmbH & Co. KG
Merklinder Str. 12
44577 Castrop-Rauxel

– nachfolgend Bildungsträger (BT) genannt-

und

Teilnehmer gemäß Anmeldeformular

– nachfolgend Teilnehmer (TN) genannt-

Vorbemerkung

(1) Wir sprechen im generischen Maskulinum von dem Bildungsträger als den Anbieter der Bildungsmaßnahmen und von dem Teilnehmer als Teilnehmenden an den Bildungsmaßnahmen jedweden Geschlechts.
(2) Mit der Anmeldung auf der Webseite des Bildungsträgers und der Zustimmung zu diesem Vertrag im digitalen Anmeldeformular erklärt sich der Teilnehmer bereit, sich aktiv darum zu bemühen, das Ziel der Fort- und Weiterbildung zu erreichen. Eine Anmeldung verbindlich, sobald eine Anmeldebestätigung des BT per E-Mail an den Teilnehmer versendet wird. Der Kostenträger sowie der Teilnehmer erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung inklusive Teilnahmevertrag zur Kenntnisnahme zugeschickt. Der Teilnehmer bestätigt mit Unterschrift des Vertrages und dem anschließenden Rückversand innerhalb von 14 Tagen, dass er im Rahmen eines Beratungsgespräches über Umfang, Inhalt und Ablauf der Maßnahme informiert worden ist.

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Vertragspartner verpflichten sich, sich zu bemühen, das Ziel der Fort- und Weiterbildung zu erreichen. Der Teilnehmer nimmt an folgender zertifizierten Lehrgangsmaßnahme des Bildungsträgers teil und verpflichtet sich zur Anwesenheit und Mitwirkung (Lernpflicht):
160-Stunden-Qualifizierung | Dauer, Kosten, Umfang, Ende gemäß Anmeldeformular

§ 2 Pflichten des BT

(1) Ressourcenorientierung
Der BT verpflichtet sich, den TN zu unterrichten. Dabei sind die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers zu berücksichtigen.
(2) Fehlzeitenerfassung
Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten werden vom BT erfasst. Fehlzeiten entstehen durch Abwesenheit, Verspätung oder vorzeitige Abmeldung an Seminartagen oder unvollständige/verspätete Einreichung von Aufgaben.
(3) Informationsweitergabe über Fehlzeiten
Über Fehlzeiten des TN sind folgende berechtigte Personen vom BT zu informieren:  Der BT verpflichtet sich, die zuständige Bundesagentur bzw. das Jobcenter über das Fehlen des Teilnehmers zu informieren.
(4) Ausschluss der Prüfung einer beruflichen Eignung des Teilnehmers
Der Bildungsträger prüft ausdrücklich nicht die berufliche Zugangsvoraussetzung und die damit verbundene berufliche Verwertbarkeit der Teilnahmebescheinigung. Dies obliegt den zuständigen Landesjugendämtern in Nordrhein-Westfalen oder anderen öffentlichen Behörden.

§ 3 Rechte und Pflichten des TN

Der Teilnehmer hat am Online- und Präsenzunterricht, an den betrieblichen sowie fachpraktischen Unterweisungen stets teilzunehmen. Er hat an der Erreichung des Bildungsziels eine Lern- und Mitwirkungspflicht. Für Teilnehmer gilt zugleich die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts unter folgenden Bedingungen:

(1) Rücktritt, Stornierung und Vertretung
Der Teilnehmer hat ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme. Während des Kurses gilt die Kündigung mit einer Frist von höchstens 6 Wochen.

  1. Teilnehmer mit öffentlich-rechtlichen Kostenträger
    1. Kursteilnehmer sind berechtigt vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Teilnahme unter der Bedingung einer Kostenzusage durch einen öffentlich-rechtlichen Kostenträger (z. B. Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit) steht und diese Kostenzusage nicht erteilt wird.
    2. Kursteilnehmer, die durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gefördert wurden, sind weiterhin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine anderweitige Arbeitsaufnahme erfolgt. Die anderweitige Beschäftigung ist nachzuweisen z. B. Teilnehmer mit sonstiger Kostentragung
  2. Teilnehmer mit sonstiger Kostentragung:
    1. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
      0% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr (kostenfrei)
    2. Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
      25% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
    3. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
      50% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
    4. Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Nichterscheinen:
      100% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
    5. Während der Maßnahme:
      0% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr

Erfolgte Zahlungen sind außerhalb der genannten Stornierungsbedingungen nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch im Krankheitsfall oder weiteren Veränderungen während der Weiterbildung.

(2) Kündigungs-, Stornierungsform
Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Träger zu erfolgen. Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an wissenszentrum@fokus-kita.de gesendet und fristgerecht eingegangen sein. Ein Fernbleiben gilt in keinem Fall als Beendigung oder Kündigung.

(3)Wechsel Praktikumsplatz
Ein Wechsel des Praktikumsplatzes ist dem BT durch den Teilnehmer direkt schriftlich per E-Mail mitzuteilen und eine Kopie des ausgefüllten Praktikumsvertrags für die betriebliche Phase von 30 Stunden.

(4) Vertretung des Teilnehmers
Es besteht bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei die Möglichkeit eine Vertretung zur Teilnahme an der Veranstaltung durch den Kostenträger zu benennen. Die Benennung einer Vertretung hat schriftlich zu erfolgen. Die Benennung einer Vertretung nach Veranstaltungsbeginn ist ausgeschlossen.

(5) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme

  1. Aktive Teilnahme an allen (Online-)Seminaren mit unterschiedlichen Lernorten und Einsätzen in Kindertageseinrichtungen von insgesamt 160,5 Zeitstunden (=214 UE), bei denen Anwesenheits- und Mitwirkungspflicht besteht.
  2. Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert das Benennen eines Praktikumsplatzes und die Durchführung damit verbundenen Aufgaben:
    1. Praktikumsplatz
      Dieser Praktikumsplatz muss eine institutionalisierte Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren sein. Eine Teilnahme an der Weiterbildung ohne Praktikumsplatz ist ausgeschlossen.
    2. Fachpraktische Aufgabe und Abschlusskolloquium
      Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert die Umsetzung einer fachpraktischen Aufgabe im Rahmen der betrieblichen Lernphase. Die Vorbereitung sowie Durchführung und Ergebnisse dieser Aufgabe sind im Anschluss zu präsentieren. Die Abschlusspräsentation ist in Präsenz am Veranstaltungsort in Castrop-Rauxel in einem festgelegten Zeitfenster zu erbringen. Der Tag, an dem die Präsentation grundsätzlich stattfindet, ist bei Anmeldung einsehbar.
      Ebenso sind schriftliche Ausarbeitungen verpflichtend einzureichen.
  3. Hinweise zum Einsatz in institutionalisierte Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren
    1. Für Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen gilt eine Nachweispflicht über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine Immunität gegen Masern oder die medizinische Kontraindikation einer Impfung durch einen der in §20 Abs. 9 IfSG genannten Nachweise. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, kann die betriebliche Lernphase der Weiterbildung nicht erfüllt werden, wodurch eine erfolgreiche TN ausgeschlossen ist. Die Prüfung liegt bei der Praktikumseinrichtung.
    2. Personen, denen aufgrund einer Schwangerschaft ein betriebliches oder ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde, sind von Veranstaltungen ausgeschlossen, die in Kindertageseinrichtungen als Lernort stattfinden. Sofern vor dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens die Praxisanteile noch nicht erfolgten, ist es nicht möglich, bei Vorliegen eines Beschäftigungsverbots, die Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abzuschließen. Die Informationspflicht des BT obliegt dem Teilnehmer in schriftlicher Form.
    3. Für Personen, die im Rahmen einer solchen Einrichtung tätig sind, gilt zudem gem. §72a, SGB VIIII die Pflicht, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen (§ 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes). Erfolgt die Finanzierung der Maßnahme durch eine öffentliche Stelle (Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter) ist eine Übernahme der Kosten für die Ausstellung des Führungszeugnisses möglich. Dies ist immer individuell mit der zuständigen Stelle zu klären. Liegt das erweiterte Führungszeugnis nicht vor kann der Praxisteil der Weiterbildung nicht erfüllt werden und eine erfolgreiche Teilnahme ist demnach ausgeschlossen. Die Vorlage und Prüfung des Führungszeugnisses liegt bei der Praktikumseinrichtung.

Werden Personen aufgrund der genannten Punkte 2c i., ii. oder iii. von der Teilnahme ausgeschlossen, besteht keine Erstattungspflicht von gezahlten Gebühren seitens des Weiterbildungsträgers. Fehlzeiten können entsprechend §9 nachgeholt werden.

(6) Bearbeitungsfristen durch den Weiterbildungsträger sind einzuhalten.
Nicht eingehaltene Fristen oder unvollständig eingereichte Unterlagen werden als Fehlzeit gewertet. Die Annahme verspäteter Aufgaben durch den BT erfolgt auf Kulanz, es steht ihm ebenso offen diese als Fehlzeit zu werten. Fristverlängerungen werden in jedem Fall bei Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen um die jeweilige Dauer gewährt. Es gelten folgende Abgabefristen:
Betriebliche Lernphase
Absolvieren von mind. 30 Zeitsunden in einer Kindertageseinrichtung. Innerhalb von 7 Tagen ab dem letzten Praktikumstag sind alle erforderlichen Unterlagen sowie Ausarbeitungen digital einzureichen.
Die Vorbereitung und Durchführung einer Alltagssequenz erfolgt innerhalb des Praktikumszeitraumes. Es müssen hierbei alle Planungspunkte in Rücksprache mit der Einrichtung und der Praxisanleitung berücksichtigt werden. Während der Vorbereitung und Durchführung erfolgt eine Dokumentation der Aufgabe und die Vorstellung dieser in einer Abschlusspräsentation.

(7) Die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, dazu gehören:

    1. Ein Laptop oder Computer inklusive Lautsprecher, Mikrofon und Webcam. Sind diese nicht im Gerät integriert, sind diese zusätzlich zu beschaffen, z. B. durch ein Headset
    2. Benötigt wird eine stabile Internetverbindung und die Bereitschaft das Programm ZOOM (kostenfrei) anzuwenden
    3. Bereitschaft zur Anwendung mit unserer Lernplattform (dafür ist ein Internetzugang notwendig)

(8) Mindestens 90% der 160,5 Zeitstunden erbringen durch Anwesenheit an Seminartagen, Praktikumszeiten und deren Nachbereitung, die Umsetzung der praktischen Aufgabe und die Abschlusspräsentation:

  1. Fehlzeiten von mehr als 10 % müssen qualifiziert nachgearbeitet werden. Qualifiziert bedeutet, dass der Inhalt in demselben Zeitumfang im Rahmen eines Seminars oder Wiederholung des Praktikums/ der praktischen Aufgabe bei einem Weiterbildungsträger nachgearbeitet werden muss. Als Weiterbildungsträger kann der Teilnehmer sich für den BT entscheiden (vgl. §7 Abs. 4).
  2. Der Teilnehmer muss ein Fernbleiben von der Fort- oder Weiterbildung unverzüglich dem BT melden. Wenn die Erreichung des Bildungsziels durch das Fernbleiben gefährdet ist, muss der BT der zuständigen Bundesagentur/dem Jobcenter das Fehlen des Teilnehmers melden.
    1.  

(9) Bescheinigung der Teilnahme

  1. Nach Abschluss der Maßnahme erhält der Teilnehmer ein Teilnahme-Zertifikat aus dem Titel, Dauer und Inhalt der Maßnahme hervorgehen. Dies trifft auch für den Fall ein, dass der Teilnehmer die Maßnahmen vorzeitig beendet oder abbricht.
  2. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung im Umfang der erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der Teilnahmedauer.

Die genauen Vorgänge sind mit der zuständigen Stelle zu besprechen.

§ 4 Ort der Seminar- und Übungsräume/ Sorgfältiger Umgang

Der theoretische Unterricht findet an dem Seminarort statt, der im KursNet und auf der Homepage des BT zu dieser Maßnahme bekanntgegeben wurde. Wenn es sich bei der Maßnahme um eine Online-Maßnahme handelt, findet sie virtuell in der Online-Lernumgebung Zoom statt:

(1) Änderungen des Veranstaltungsorts
Der theoretische Unterricht findet an dem Seminarort statt, der im KursNet und auf der Homepage des BT zu dieser Maßnahme bekanntgegeben wurde. Wenn es sich bei der Maßnahme um eine Online-Maßnahme handelt, findet sie virtuell in der Online-Lernumgebung Zoom statt:

(2) Hybride Gestaltung der Weiterbildung
Der Unterricht findet in Präsenz und anteilig in einer Online-Lernraumumgebung (8 Stunden) statt.

    1. Der Veranstaltungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss des Gebäudes
      Merklinder Str. 12, 44577 Castrop-Rauxel.
    2. Über den Ort des Praktikumsplatzes entscheidet der Teilnehmer eigenständig.
    3. Der TN wird zuvor mit dem an ihn ausgehändigten Leitfaden für Online-Lernen über den Ablauf informiert und erhält während des ersten Tages weitere organisatorische Hilfestellungen.

§ 5 Lernmittel und Unterlagen

Inkludierte Leistungen
Der Kostenbetrag beinhaltet Kosten einschließlich der digitalen Handouts und persönlichen Sprechstunden mit dem Bildungsgangbegleiter im Bedarfsfall.

§ 6 Kosten der Maßnahme

Alle Kosten verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

  1. Weiterbildungskosten
    Die Kosten des Lehrgangs betragen pro Teilnehmer, einschließlich der Lernmittel und der Prüfungsgebühr sind im Anmeldeformular ausgewiesen bzw. übernimmt bei Förderung der Kostenträger.
  2. Umgang mit Kostenerstattung durch eine Förderung erfolgt
    Bei geförderten Teilnehmern werden die Kosten für den Lehrgang und alle weiteren Kosten durch die Förderung abgedeckt. Dem einzelnen Teilnehmer entstehen keinerlei Kosten.
    Hinweis: Eine Förderung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber als Kostenträger für den TN eintritt. Hier können individuelle innerbetriebliche Vereinbarungen z. B. in einer Fortbildungsabsichtserklärung erfolgen.
  3. Rechnungsstellung
    1. Nach Anmeldung versendet der BT eine Rechnung über die Kosten der Maßnahme. Diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung für den Kostenträger fällig.
    2. Die Teilnahme an der Weiterbildung ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der Fristen beglichen wurde. Bei ausstehenden Beträgen behält sich der BT vor, die Teilnahme an der Weiterbildung auch ohne Mahnung zu untersagen oder die Anmeldung zu stornieren.

(4) Weitere Ausstattung / Material

Die Kosten für benötigte technische Geräte und Büromaterial sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, außer, es ist anders ausgewiesen.

(5) Umgang mit eigens ausgelöste Kosten bei Dritten

  1. B. zusätzliche Verpflegungs- oder Übernachtungs- oder Reisekosten, werden nicht durch den BT erstattet, auch dann nicht, wenn der BT die Weiterbildung gemäß §7 absagen muss.

§ 7 Ferien-, Urlaubs- und Krankheitsregelungen

(1) Bei Verhinderung des Teilnehmers hat dieser unverzüglich den Bildungsträger zu benachrichtigen.

  1. Bei Verhinderung durch Krankheit ist unverzüglich, spätestens am 3. Tag, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ausgestellt ab dem 1. Tag) dem Jobcenter/der Bundesagentur zuzuleiten, sofern dies der Kostenträger ist und eine Kopie dem BT zukommen zu lassen.
  2. Bei Verhinderung durch Krankheit ist unverzüglich, spätestens am 3. Tag, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ausgestellt ab dem 1. Tag) dem Arbeitgeber zuzuleiten, sofern dies der Kostenträger ist und eine Kopie dem BT zukommen zu lassen.
  3. Bei Verhinderung durch Krankheit ist dies unverzüglich dem BT schriftlich per E-Mail an wissenszentrum@fokus-kita.de mitzuteilen.

(2) Absage der Weiterbildung vor Kursstart

Sollte die Weiterbildung aufgrund einer nicht erreichten Anzahl von zehn Teilnehmern bei einer Gruppenmaßnahme abgesagt werden, erhält der TN spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Information dazu. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Kosten vom BT erstattet.

(3) Absage oder Veränderung nach Kursstart

  1. Bei Gründen höherer Gewalt, welche der Weiterbildungsträger nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit Dozenten) behält sich der BT vor, Termine kurzfristig abzusagen und einen Alternativtermin festzulegen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  2. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Seminar von einer bestimmten Person durchgeführt wird.

(4) Fehlzeiten beim Bildungsträger kompensieren

Alle Kosten verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

  1. Fehlzeiten können mittels Teilnahme an Seminartagen oder durch Nacharbeitung der Praxistage oder des Praxisprojekts erfolgen.
  2. Pro Seminartag wird dem Kostenträger ein Entgelt von 70,00 Euro berechnet.
  3. Bei Korrekturleistungen werden dem Kostenträger mit 65,00 Euro pro Arbeitsstunde eines Bildungsreferenten berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
  4. Zur Beauftragung des Bildungsträgers durch den Teilnehmer ist nach Abschluss der gebuchten Weiterbildung eine schriftliche Absprache mit dem BT erforderlich.

§ 8 Nebenabreden / Unwirksamkeitenregel

(1) Nebenabreden sind nur schriftlich rechtsverbindlich.
(2) Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so wird die entsprechende Klausel
durch eine wirtschaftlich gleichwertige Klausel ersetzt werden. Im Übrigen bleibt der Vertrag
wirksam.
(3) Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelung
rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung unverzüglich zu
treffen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

§ 9 Fehlzeitenkonzept (Unentschuldigtes Fehlen des Teilnehmers)

(1) Ab dem ersten Tag des unentschuldigten Fehlens

  1. meldet der BT der zuständigen Bundesagentur das Fehlen des TN, sofern die Bundesagentur Kostenträger der Weiterbildung ist.
  2. meldet der BT dem zuständigen Arbeitgeber das Fehlen des TN, sofern der Arbeitgeber Kostenträger der Weiterbildung ist.

(2) Teilnehmer haben an der Veranstaltung teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten
Störungen des Unterrichts, gleich welcher Form, sind strengstens zu unterlassen. Bei wiederholter Störung des Seminars können die Teilnehmer von der weiteren Seminarteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Gebühren entfällt in diesen Fällen. Der öffentlich-rechtliche Träger oder der Arbeitgeber werden über das Fehlverhalten und dessen Folgen unverzüglich informiert, sofern diese die Kostenträger der Maßnahme sind.

§10 Datenschutz

(1) Im Zuge der Weiterbildung werden Daten des Teilnehmers erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Die Angaben werden mit Ausnahme des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Agentur für Arbeit der Kostenträger der Weiterbildungsmaßnahme ist.
(3) Die Angaben werden mit Ausnahme des Arbeitgebers nicht an Dritte weitergegeben, sofern der Arbeitgeber der Kostenträger der Weiterbildungsmaßnahme ist.
(4) Der Praktikumsplatz erhält zur Durchführung erforderliche Informationen des Teilnehmers (siehe Praktikumsvertrag).

§11 Versicherungsschutz

(1) Versicherungsschutz während der Maßnahme
Der Teilnehmer ist während der Teilnahme an der Maßnahme sowie auf den direkten Wegen von und zu den Veranstaltungsorten durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz wird über die zuständige Berufsgenossenschaft des Bildungsträgers gewährleistet. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Unfälle oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, unverzüglich dem Bildungsträger zu melden. Dies dient der ordnungsgemäßen Bearbeitung durch die Berufsgenossenschaft sowie zur Information der zuständigen Stellen (z. B. Jobcenter oder Agentur für Arbeit).

(2) Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust
In diesen Fällen haftet der Bildungsträger nur dann, wenn der Schaden durch ihn oder einen beauftragten Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, sofern es sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, oder es sich um die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Hauptpflichten bzw. Kardinalspflichten), handelt.

§ 12 Urheberrecht

Begleitmaterialien, welche während der Veranstaltung genutzt oder zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Bildungsträgers und Urhebers weitergegeben oder veröffentlicht werden.

§13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Bildungsträgers in Castrop-Rauxel. Gerichtsstand: Amtsgericht Dortmund.

Bedingungen
für die Anmeldung und Teilnahme zur
160-Stunden-Qualifizierungsmaßnahme
im Rahmen der Personalverordnung vom 27. November 2024

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

Fokus Kita – Das Wissenszentrum
Ein Angebot der do.it projekt-management GmbH & Co. KG
Merklinder Str. 12
44577 Castrop-Rauxel

– nachfolgend Bildungsträger (BT) genannt-

und

Teilnehmer gemäß Anmeldeformular

– nachfolgend Teilnehmer (TN) genannt-

Vorbemerkung

(1) Wir sprechen im generischen Maskulinum von dem Bildungsträger als den Anbieter der Bildungsmaßnahmen und von dem Teilnehmer als Teilnehmenden an den Bildungsmaßnahmen jedweden Geschlechts.
(2) Mit der Anmeldung auf der Webseite des Bildungsträgers und der Zustimmung zu diesem Vertrag im digitalen Anmeldeformular erklärt sich der Teilnehmer bereit, sich aktiv darum zu bemühen, das Ziel der Fort- und Weiterbildung zu erreichen. Eine Anmeldung verbindlich, sobald eine Anmeldebestätigung des BT per E-Mail an den Teilnehmer versendet wird. Der Kostenträger sowie der Teilnehmer erhalten per E-Mail eine Anmeldebestätigung inklusive Teilnahmevertrag zur Kenntnisnahme zugeschickt. Der Teilnehmer bestätigt mit Unterschrift des Vertrages und dem anschließenden Rückversand innerhalb von 14 Tagen, dass er im Rahmen eines Beratungsgespräches über Umfang, Inhalt und Ablauf der Maßnahme informiert worden ist.

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Vertragspartner verpflichten sich, sich zu bemühen, das Ziel der Fort- und Weiterbildung zu erreichen. Der Teilnehmer nimmt an folgender zertifizierten Lehrgangsmaßnahme des Bildungsträgers teil und verpflichtet sich zur Anwesenheit und Mitwirkung (Lernpflicht):
160-Stunden-Qualifizierung | Dauer, Kosten, Umfang, Ende gemäß Anmeldeformular

§ 2 Pflichten des BT

(1) Ressourcenorientierung
Der BT verpflichtet sich, den TN zu unterrichten. Dabei sind die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Teilnehmers zu berücksichtigen.
(2) Fehlzeitenerfassung
Entschuldigte und unentschuldigte Fehlzeiten werden vom BT erfasst. Fehlzeiten entstehen durch Abwesenheit, Verspätung oder vorzeitige Abmeldung an Seminartagen oder unvollständige/verspätete Einreichung von Aufgaben.
(3) Informationsweitergabe über Fehlzeiten
Über Fehlzeiten des TN sind folgende berechtigte Personen vom BT zu informieren:  Der BT verpflichtet sich, die zuständige Bundesagentur bzw. das Jobcenter über das Fehlen des Teilnehmers zu informieren.
(4) Ausschluss der Prüfung einer beruflichen Eignung des Teilnehmers
Der Bildungsträger prüft ausdrücklich nicht die berufliche Zugangsvoraussetzung und die damit verbundene berufliche Verwertbarkeit der Teilnahmebescheinigung. Dies obliegt den zuständigen Landesjugendämtern in Nordrhein-Westfalen oder anderen öffentlichen Behörden.

§ 3 Rechte und Pflichten des TN

Der Teilnehmer hat am Online- und Präsenzunterricht, an den betrieblichen sowie fachpraktischen Unterweisungen stets teilzunehmen. Er hat an der Erreichung des Bildungsziels eine Lern- und Mitwirkungspflicht. Für Teilnehmer gilt zugleich die Möglichkeit eines kostenlosen Rücktritts unter folgenden Bedingungen:

(1) Rücktritt, Stornierung und Vertretung
Der Teilnehmer hat ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme. Während des Kurses gilt die Kündigung mit einer Frist von höchstens 6 Wochen.

  1. Teilnehmer mit öffentlich-rechtlichen Kostenträger
    1. Kursteilnehmer sind berechtigt vor Kursbeginn vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Teilnahme unter der Bedingung einer Kostenzusage durch einen öffentlich-rechtlichen Kostenträger (z. B. Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit) steht und diese Kostenzusage nicht erteilt wird.
    2. Kursteilnehmer, die durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gefördert wurden, sind weiterhin berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine anderweitige Arbeitsaufnahme erfolgt. Die anderweitige Beschäftigung ist nachzuweisen z. B. Teilnehmer mit sonstiger Kostentragung
  2. Teilnehmer mit sonstiger Kostentragung:
    1. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
      0% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr (kostenfrei)
    2. Bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
      25% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
    3. Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn:
      50% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
    4. Ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn/Nichterscheinen:
      100% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr
    5. Während der Maßnahme:
      0% des ausgewiesenen Preises als Stornierungsgebühr

Erfolgte Zahlungen sind außerhalb der genannten Stornierungsbedingungen nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch im Krankheitsfall oder weiteren Veränderungen während der Weiterbildung.

(2) Kündigungs-, Stornierungsform
Die Kündigung hat in jedem Falle schriftlich ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Träger zu erfolgen. Eine Stornierung muss schriftlich per E-Mail an wissenszentrum@fokus-kita.de gesendet und fristgerecht eingegangen sein. Ein Fernbleiben gilt in keinem Fall als Beendigung oder Kündigung.

(3)Wechsel Praktikumsplatz
Ein Wechsel des Praktikumsplatzes ist dem BT durch den Teilnehmer direkt schriftlich per E-Mail mitzuteilen und eine Kopie des ausgefüllten Praktikumsvertrags für die betriebliche Phase von 30 Stunden.

(4) Vertretung des Teilnehmers
Es besteht bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei die Möglichkeit eine Vertretung zur Teilnahme an der Veranstaltung durch den Kostenträger zu benennen. Die Benennung einer Vertretung hat schriftlich zu erfolgen. Die Benennung einer Vertretung nach Veranstaltungsbeginn ist ausgeschlossen.

(5) Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme

  1. Aktive Teilnahme an allen (Online-)Seminaren mit unterschiedlichen Lernorten und Einsätzen in Kindertageseinrichtungen von insgesamt 160,5 Zeitstunden (=214 UE), bei denen Anwesenheits- und Mitwirkungspflicht besteht.
  2. Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert das Benennen eines Praktikumsplatzes und die Durchführung damit verbundenen Aufgaben:
    1. Praktikumsplatz
      Dieser Praktikumsplatz muss eine institutionalisierte Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren sein. Eine Teilnahme an der Weiterbildung ohne Praktikumsplatz ist ausgeschlossen.
    2. Fachpraktische Aufgabe und Abschlusskolloquium
      Eine erfolgreiche Teilnahme erfordert die Umsetzung einer fachpraktischen Aufgabe im Rahmen der betrieblichen Lernphase. Die Vorbereitung sowie Durchführung und Ergebnisse dieser Aufgabe sind im Anschluss zu präsentieren. Die Abschlusspräsentation ist in Präsenz am Veranstaltungsort in Castrop-Rauxel in einem festgelegten Zeitfenster zu erbringen. Der Tag, an dem die Präsentation grundsätzlich stattfindet, ist bei Anmeldung einsehbar.
      Ebenso sind schriftliche Ausarbeitungen verpflichtend einzureichen.
  3. Hinweise zum Einsatz in institutionalisierte Einrichtung zur Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 6 Jahren
    1. Für Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen gilt eine Nachweispflicht über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern, eine Immunität gegen Masern oder die medizinische Kontraindikation einer Impfung durch einen der in §20 Abs. 9 IfSG genannten Nachweise. Liegt ein solcher Nachweis nicht vor, kann die betriebliche Lernphase der Weiterbildung nicht erfüllt werden, wodurch eine erfolgreiche TN ausgeschlossen ist. Die Prüfung liegt bei der Praktikumseinrichtung.
    2. Personen, denen aufgrund einer Schwangerschaft ein betriebliches oder ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt wurde, sind von Veranstaltungen ausgeschlossen, die in Kindertageseinrichtungen als Lernort stattfinden. Sofern vor dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens die Praxisanteile noch nicht erfolgten, ist es nicht möglich, bei Vorliegen eines Beschäftigungsverbots, die Qualifizierungsmaßnahme erfolgreich abzuschließen. Die Informationspflicht des BT obliegt dem Teilnehmer in schriftlicher Form.
    3. Für Personen, die im Rahmen einer solchen Einrichtung tätig sind, gilt zudem gem. §72a, SGB VIIII die Pflicht, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen (§ 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes). Erfolgt die Finanzierung der Maßnahme durch eine öffentliche Stelle (Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter) ist eine Übernahme der Kosten für die Ausstellung des Führungszeugnisses möglich. Dies ist immer individuell mit der zuständigen Stelle zu klären. Liegt das erweiterte Führungszeugnis nicht vor kann der Praxisteil der Weiterbildung nicht erfüllt werden und eine erfolgreiche Teilnahme ist demnach ausgeschlossen. Die Vorlage und Prüfung des Führungszeugnisses liegt bei der Praktikumseinrichtung.

Werden Personen aufgrund der genannten Punkte 2c i., ii. oder iii. von der Teilnahme ausgeschlossen, besteht keine Erstattungspflicht von gezahlten Gebühren seitens des Weiterbildungsträgers. Fehlzeiten können entsprechend §9 nachgeholt werden.

(6) Bearbeitungsfristen durch den Weiterbildungsträger sind einzuhalten.
Nicht eingehaltene Fristen oder unvollständig eingereichte Unterlagen werden als Fehlzeit gewertet. Die Annahme verspäteter Aufgaben durch den BT erfolgt auf Kulanz, es steht ihm ebenso offen diese als Fehlzeit zu werten. Fristverlängerungen werden in jedem Fall bei Arbeitsunfähigkeits-bescheinigungen um die jeweilige Dauer gewährt. Es gelten folgende Abgabefristen:
Betriebliche Lernphase
Absolvieren von mind. 30 Zeitsunden in einer Kindertageseinrichtung. Innerhalb von 7 Tagen ab dem letzten Praktikumstag sind alle erforderlichen Unterlagen sowie Ausarbeitungen digital einzureichen.
Die Vorbereitung und Durchführung einer Alltagssequenz erfolgt innerhalb des Praktikumszeitraumes. Es müssen hierbei alle Planungspunkte in Rücksprache mit der Einrichtung und der Praxisanleitung berücksichtigt werden. Während der Vorbereitung und Durchführung erfolgt eine Dokumentation der Aufgabe und die Vorstellung dieser in einer Abschlusspräsentation.

(7) Die Erfüllung der technischen Voraussetzungen, dazu gehören:

    1. Ein Laptop oder Computer inklusive Lautsprecher, Mikrofon und Webcam. Sind diese nicht im Gerät integriert, sind diese zusätzlich zu beschaffen, z. B. durch ein Headset
    2. Benötigt wird eine stabile Internetverbindung und die Bereitschaft das Programm ZOOM (kostenfrei) anzuwenden
    3. Bereitschaft zur Anwendung mit unserer Lernplattform (dafür ist ein Internetzugang notwendig)

(8) Mindestens 90% der 160,5 Zeitstunden erbringen durch Anwesenheit an Seminartagen, Praktikumszeiten und deren Nachbereitung, die Umsetzung der praktischen Aufgabe und die Abschlusspräsentation:

  1. Fehlzeiten von mehr als 10 % müssen qualifiziert nachgearbeitet werden. Qualifiziert bedeutet, dass der Inhalt in demselben Zeitumfang im Rahmen eines Seminars oder Wiederholung des Praktikums/ der praktischen Aufgabe bei einem Weiterbildungsträger nachgearbeitet werden muss. Als Weiterbildungsträger kann der Teilnehmer sich für den BT entscheiden (vgl. §7 Abs. 4).
  2. Der Teilnehmer muss ein Fernbleiben von der Fort- oder Weiterbildung unverzüglich dem BT melden. Wenn die Erreichung des Bildungsziels durch das Fernbleiben gefährdet ist, muss der BT der zuständigen Bundesagentur/dem Jobcenter das Fehlen des Teilnehmers melden.
    1.  

(9) Bescheinigung der Teilnahme

  1. Nach Abschluss der Maßnahme erhält der Teilnehmer ein Teilnahme-Zertifikat aus dem Titel, Dauer und Inhalt der Maßnahme hervorgehen. Dies trifft auch für den Fall ein, dass der Teilnehmer die Maßnahmen vorzeitig beendet oder abbricht.
  2. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung im Umfang der erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der Teilnahmedauer.

Die genauen Vorgänge sind mit der zuständigen Stelle zu besprechen.

§ 4 Ort der Seminar- und Übungsräume/ Sorgfältiger Umgang

Der theoretische Unterricht findet an dem Seminarort statt, der im KursNet und auf der Homepage des BT zu dieser Maßnahme bekanntgegeben wurde. Wenn es sich bei der Maßnahme um eine Online-Maßnahme handelt, findet sie virtuell in der Online-Lernumgebung Zoom statt:

(1) Änderungen des Veranstaltungsorts
Der theoretische Unterricht findet an dem Seminarort statt, der im KursNet und auf der Homepage des BT zu dieser Maßnahme bekanntgegeben wurde. Wenn es sich bei der Maßnahme um eine Online-Maßnahme handelt, findet sie virtuell in der Online-Lernumgebung Zoom statt:

(2) Hybride Gestaltung der Weiterbildung
Der Unterricht findet in Präsenz und anteilig in einer Online-Lernraumumgebung (8 Stunden) statt.

    1. Der Veranstaltungsraum befindet sich im ersten Obergeschoss des Gebäudes
      Merklinder Str. 12, 44577 Castrop-Rauxel.
    2. Über den Ort des Praktikumsplatzes entscheidet der Teilnehmer eigenständig.
    3. Der TN wird zuvor mit dem an ihn ausgehändigten Leitfaden für Online-Lernen über den Ablauf informiert und erhält während des ersten Tages weitere organisatorische Hilfestellungen.

§ 5 Lernmittel und Unterlagen

Inkludierte Leistungen
Der Kostenbetrag beinhaltet Kosten einschließlich der digitalen Handouts und persönlichen Sprechstunden mit dem Bildungsgangbegleiter im Bedarfsfall.

§ 6 Kosten der Maßnahme

Alle Kosten verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

  1. Weiterbildungskosten
    Die Kosten des Lehrgangs betragen pro Teilnehmer, einschließlich der Lernmittel und der Prüfungsgebühr sind im Anmeldeformular ausgewiesen bzw. übernimmt bei Förderung der Kostenträger.
  2. Umgang mit Kostenerstattung durch eine Förderung erfolgt
    Bei geförderten Teilnehmern werden die Kosten für den Lehrgang und alle weiteren Kosten durch die Förderung abgedeckt. Dem einzelnen Teilnehmer entstehen keinerlei Kosten.
    Hinweis: Eine Förderung besteht nicht, wenn der Arbeitgeber als Kostenträger für den TN eintritt. Hier können individuelle innerbetriebliche Vereinbarungen z. B. in einer Fortbildungsabsichtserklärung erfolgen.
  3. Rechnungsstellung
    1. Nach Anmeldung versendet der BT eine Rechnung über die Kosten der Maßnahme. Diese ist innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung für den Kostenträger fällig.
    2. Die Teilnahme an der Weiterbildung ist nur möglich, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb der Fristen beglichen wurde. Bei ausstehenden Beträgen behält sich der BT vor, die Teilnahme an der Weiterbildung auch ohne Mahnung zu untersagen oder die Anmeldung zu stornieren.

(4) Weitere Ausstattung / Material

Die Kosten für benötigte technische Geräte und Büromaterial sind nicht im Veranstaltungsentgelt enthalten, außer, es ist anders ausgewiesen.

(5) Umgang mit eigens ausgelöste Kosten bei Dritten

  1. B. zusätzliche Verpflegungs- oder Übernachtungs- oder Reisekosten, werden nicht durch den BT erstattet, auch dann nicht, wenn der BT die Weiterbildung gemäß §7 absagen muss.

§ 7 Ferien-, Urlaubs- und Krankheitsregelungen

(1) Bei Verhinderung des Teilnehmers hat dieser unverzüglich den Bildungsträger zu benachrichtigen.

  1. Bei Verhinderung durch Krankheit ist unverzüglich, spätestens am 3. Tag, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ausgestellt ab dem 1. Tag) dem Jobcenter/der Bundesagentur zuzuleiten, sofern dies der Kostenträger ist und eine Kopie dem BT zukommen zu lassen.
  2. Bei Verhinderung durch Krankheit ist unverzüglich, spätestens am 3. Tag, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ausgestellt ab dem 1. Tag) dem Arbeitgeber zuzuleiten, sofern dies der Kostenträger ist und eine Kopie dem BT zukommen zu lassen.
  3. Bei Verhinderung durch Krankheit ist dies unverzüglich dem BT schriftlich per E-Mail an wissenszentrum@fokus-kita.de mitzuteilen.

(2) Absage der Weiterbildung vor Kursstart

Sollte die Weiterbildung aufgrund einer nicht erreichten Anzahl von zehn Teilnehmern bei einer Gruppenmaßnahme abgesagt werden, erhält der TN spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eine schriftliche Information dazu. Im Falle einer Absage werden bereits gezahlte Kosten vom BT erstattet.

(3) Absage oder Veränderung nach Kursstart

  1. Bei Gründen höherer Gewalt, welche der Weiterbildungsträger nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit Dozenten) behält sich der BT vor, Termine kurzfristig abzusagen und einen Alternativtermin festzulegen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  2. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Seminar von einer bestimmten Person durchgeführt wird.

(4) Fehlzeiten beim Bildungsträger kompensieren

Alle Kosten verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

  1. Fehlzeiten können mittels Teilnahme an Seminartagen oder durch Nacharbeitung der Praxistage oder des Praxisprojekts erfolgen.
  2. Pro Seminartag wird dem Kostenträger ein Entgelt von 70,00 Euro berechnet.
  3. Bei Korrekturleistungen werden dem Kostenträger mit 65,00 Euro pro Arbeitsstunde eines Bildungsreferenten berechnet. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
  4. Zur Beauftragung des Bildungsträgers durch den Teilnehmer ist nach Abschluss der gebuchten Weiterbildung eine schriftliche Absprache mit dem BT erforderlich.

§ 8 Nebenabreden / Unwirksamkeitenregel

(1) Nebenabreden sind nur schriftlich rechtsverbindlich.
(2) Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, so wird die entsprechende Klausel
durch eine wirtschaftlich gleichwertige Klausel ersetzt werden. Im Übrigen bleibt der Vertrag
wirksam.
(3) Die Parteien verpflichten sich, eine der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Regelung
rechtlich, tatsächlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung unverzüglich zu
treffen. Dies gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

§ 9 Fehlzeitenkonzept (Unentschuldigtes Fehlen des Teilnehmers)

(1) Ab dem ersten Tag des unentschuldigten Fehlens

  1. meldet der BT der zuständigen Bundesagentur das Fehlen des TN, sofern die Bundesagentur Kostenträger der Weiterbildung ist.
  2. meldet der BT dem zuständigen Arbeitgeber das Fehlen des TN, sofern der Arbeitgeber Kostenträger der Weiterbildung ist.

(2) Teilnehmer haben an der Veranstaltung teilzunehmen und aktiv mitzuarbeiten
Störungen des Unterrichts, gleich welcher Form, sind strengstens zu unterlassen. Bei wiederholter Störung des Seminars können die Teilnehmer von der weiteren Seminarteilnahme ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der Gebühren entfällt in diesen Fällen. Der öffentlich-rechtliche Träger oder der Arbeitgeber werden über das Fehlverhalten und dessen Folgen unverzüglich informiert, sofern diese die Kostenträger der Maßnahme sind.

§10 Datenschutz

(1) Im Zuge der Weiterbildung werden Daten des Teilnehmers erhoben, verarbeitet und genutzt.
(2) Die Angaben werden mit Ausnahme des Jobcenters bzw. der Agentur für Arbeit nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Agentur für Arbeit der Kostenträger der Weiterbildungsmaßnahme ist.
(3) Die Angaben werden mit Ausnahme des Arbeitgebers nicht an Dritte weitergegeben, sofern der Arbeitgeber der Kostenträger der Weiterbildungsmaßnahme ist.
(4) Der Praktikumsplatz erhält zur Durchführung erforderliche Informationen des Teilnehmers (siehe Praktikumsvertrag).

§11 Versicherungsschutz

(1) Versicherungsschutz während der Maßnahme
Der Teilnehmer ist während der Teilnahme an der Maßnahme sowie auf den direkten Wegen von und zu den Veranstaltungsorten durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz wird über die zuständige Berufsgenossenschaft des Bildungsträgers gewährleistet. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Unfälle oder Verletzungen, die im Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, unverzüglich dem Bildungsträger zu melden. Dies dient der ordnungsgemäßen Bearbeitung durch die Berufsgenossenschaft sowie zur Information der zuständigen Stellen (z. B. Jobcenter oder Agentur für Arbeit).

(2) Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust
In diesen Fällen haftet der Bildungsträger nur dann, wenn der Schaden durch ihn oder einen beauftragten Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, sofern es sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit handelt, oder es sich um die Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Hauptpflichten bzw. Kardinalspflichten), handelt.

§ 12 Urheberrecht

Begleitmaterialien, welche während der Veranstaltung genutzt oder zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne schriftliche Einwilligung des Bildungsträgers und Urhebers weitergegeben oder veröffentlicht werden.

§13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz des Bildungsträgers in Castrop-Rauxel. Gerichtsstand: Amtsgericht Dortmund.

Fokus Kita – Das Wissenszentrum
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Verantwortlich im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV
Angelika Kirstein