Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in NRW
„Fachkräftemangel“ – häufig wird damit auch die Kinderbetreuung in Deutschland verbunden. Doch wer gilt eigentlich als Pädagogische Fachkraft in Kitas und wie kann der Fachkraftstatus erworben werden? Wir erklären in diesem Beitrag, welche Rahmenbedingungen es laut dem Kinderbildungsgesetz (Kibiz) gibt und was für Sie wichtig ist, sollten Sie sich für eine Tätigkeit als Fachkraft in Kitas interessieren.
Das Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Kibiz NRW)
Das Kibiz NRW legt die Rahmenbedingungen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in NRW fest.
Es definiert unter anderem die Mindestanforderungen an die Personalausstattung, die Qualifikation des pädagogischen Personals, die Gruppengröße und die räumlichen Standards.
Welche Einrichtungen unterliegen dem Kibiz?
Sie interessieren sich für eine Tätigkeit in der Kita nebenan und fragen sich, ob diese nach dem Kinderbildungsgesetz betrieben wird?
Folgende Anhaltspunkte weisen darauf hin, dass es sich um eine Kibiz geförderte Einrichtung handelt:
- Die Einrichtung ist Teil der Jugendhilfeplanung in der Stadt, in der sie betrieben wird
- Die Eltern schließen Betreuungsverträge über 25-, 35-, oder 45 Wochen-Stunden ab
- Die Eltern erhalten Zusagen über die Aufnahme ihrer Kinder zu städtischen Fristen
- Die Anmeldung der Kinder erfolgt über kommunale Anmeldeportale
- Es handelt sich nicht um eine Betriebskita
Was genau ist eine pädagogische Fachkraft?
Pädagogische Fachkraft ist ein Sammelbegriff für Personen, die einen bestimmten Berufsabschluss haben. Welche Berufsabschlüsse, Studienabschlüsse etc. dort berücksichtigt werden, können Sie auf den Internetseiten der Landesjugendämter z.B. Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder Landschaftsverband Rheinland (LVR) einsehen.
Das Dokument nennt sich „Schlüsselverzeichnis“ und wird stetig aktualisiert. Hier sollte immer auf die aktuellste Version geachtet werden. Das Schlüsselverzeichnis dient also dazu, die Tür zur Berufswelt im frühpädagogischen Bereich (Betreuung von Kindern im Alter von 1-6 Jahren) zu öffnen.
Sie sind sich unsicher wie das Schlüsselverzeichnis zu lesen ist? Dann kontaktieren Sie uns gerne, wir helfen Ihnen weiter: Kontakt.
In einer nach KiBiz geförderten Einrichtung gibt es vier unterschiedliche Klassifikationen:
- Sozialpädagogische Fachkräfte: diesen Berufsgruppen wird der Expertenstatus unter den Frühpädagogen für Kindertageseinrichtungen zugeschrieben.
- Fachkräfte/ Personen auf Fachkraftstunden: Personen, denen durch die Personalverordnung ein eingeschränkter Expertenstatus zugeschrieben wird. Die Einschränkung kann sich z.B. auf die Dauer des Fachkraftstatus oder/und auf die Übernahme von Führungsverantwortung als Einrichtungs- oder Gruppenleitung beziehen.
- Ergänzungskräfte: diese Berufsgruppe ergänzt mit ihren Kompetenzen das Team in der frühpädagogischen Arbeit mit Kindern
- Sonstige Personalstunden: hier ist der Träger einer Einrichtung frei in der Einstellung des Personals. Das Personal sollte vorwiegend administrative, hauswirtschaftliche oder pädagogisch zuarbeitende Tätigkeiten ausführen.
Personaleinsatz in Kitas
Um eine Kindertageseinrichtung betreiben zu dürfen, müssen für eine bestimmte Anzahl Kinder immer eine bestimmte Anzahl von Fachkräften eingestellt sein. Je nach Altersstruktur und Anzahl der Kinder sind vereinzelt zusätzliche Ergänzungskräfte zu beschäftigen.
Personen, die durch ihre Qualifikation weder als Fachkraft, Person auf Fachkraftstunden oder Ergänzungskraft eingestellt werden können, werden als „Sonstiges Personal“ eingestellt. Diese Personengruppe kann nur zu einem sehr geringen Anteil und oftmals nur zeitlich befristet beschäftigt werden.
Wie Sie sehen, kann der beruflich dauerhafte Einstieg in Kitas nur unter bestimmten Vorgaben erfolgen. Da Kinder besonders in ihren frühen Lebensjahren sehr sensibel für äußere Einflüsse sind und der Grundstein für das Gestalten des späteren Lebens in dieser Zeit gelegt wird, ist das Schlüsselverzeichnis unter anderem ein Instrument zur Qualitätssicherung des pädagogischen Alltags.
Welche Möglichkeiten zur Qualifizierung als pädagogische Fachkraft gibt es in NRW?
Berufseinstieg
Ein klassischer Berufseinstieg ist die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher.
Hier gibt es mehrere Alternativen, die wir kurz beschreiben:
- Die schulische Ausbildung ist oftmals verknüpft mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und ist bisher die traditionellste Form der Ausbildung in diesem Bereich. Im letzten Ausbildungsjahr absolvieren die Auszubildenden ein Anerkennungsjahr in einer Kita. In diesem Jahr sind sie ganzjährig in einer Einrichtung tätig und werden dafür bereits entlohnt.
- Die praxisintegrierte Ausbildung (PIA) ist eine duale Ausbildungsform. Auszubildende erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung und schließen die Ausbildung innerhalb von drei Jahren ab. Diese Ausbildungsform erfordert das eigenständige Finden einer Praxisstelle und das eigenständige Finden einer Berufsschule/eines Schulplatzes.
Schule, Ausbildungsbetrieb und Auszubildende schließen in einem mehrschrittigen Verfahren einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Träger, einen Schulvertrag zwischen Schule und Auszubildenden und einen Ausbildungsvertrag zwischen Träger und Auszubildenden ab. - Ein (duales) Studium in einem Fach, das in dem Schlüsselverzeichnis dem Status einer pädagogischen Fachkraft zuzuordnen ist.
Quereinstieg
Nicht in jeder Lebenssituation ist der Neubeginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung möglich. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, haben wir hier einige Impulse für den beruflichen Einstieg in die Kita zusammengefasst:
- Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Berufs-, Studienabschluss bereits im Schlüsselverzeichnis hinterlegt ist. Daraus ergeben sich unter anderem konkrete Möglichkeiten, geeignete Fortbildungen abzuleiten.
- Setzen Sie sich mit der aktuellen Personalverordnung auseinander.
Durch den Fachkräftemangel gibt es befristete und unbefristete Wege sich beruflich zu verändern. Eventuell kommt für Sie die Qualifizierung zur Fachkraft in 160 Stunden in Frage. - Überlegen Sie, ob Sie im pädagogischen Alltag mit den Kindern arbeiten möchten oder ggfs. im hauswirtschaftlichen oder administrativen Bereich tätig werden wollen. Gelegentlich sind eben solche Stellen in einzelnen Kitas ausgeschrieben.
160 Stunden Qualifizierung abgeschlossen – und dann?
Hinweis: Wir beziehen uns im folgenden Text auf Kindertageseinrichtungen, die nach dem Kinderbildungsgesetz NRW betrieben werden und klammern Betriebskindergärten aus Gründen der Übersichtlichkeit aus.
Nach der 160-Stunden-Qualifizierung haben Sie in der Regel den Status einer pädagogischen Fachkraft oder aber den Status einer Person auf Fachkraftstunden für sich erreicht und dazu dürfen Sie sich gratulieren – denn Sie dürfen die Zukunft von Kindern in Kindertageseinrichtungen Nordrhein-Westfalens mitgestalten.
An einigen Stellen ist deutlich geworden, dass pädagogische Fachkräfte unterschiedliche Wege in ihren Berufsstatus haben können (andere Studien- und Ausbildungsformen). Das Ziel Kinder im Rahmen einer Erziehungspartnerschaft mit Familien in ihrer Entwicklung zu unterstützen ist dasselbe.
Die Trägervielfalt in NRW steht dafür, dass sich Familien aussuchen können nach welchem pädagogischen Leitbild ihre Kinder betreut werden sollen. Instrumente zur Qualitätssicherung sind vielfältig und maßgeblich durch die Landesjugendämter vorgegeben. Als Beispiel:
- Raumkonzept (wie groß müssen Räume für eine bestimmte Anzahl Kinder eines Alters sein)
- Pädagogisches Konzept (welches pädagogische Leitbild verfolgt die Einrichtung)
- Erfüllung des Personal-Kind-Schlüssels (sind ausreichend qualifizierte Personen verfügbar)
- Schutzkonzepte zur Sicherung des Kindeswohls
Zudem gibt es viele Gesetze, die der Kinderbetreuung eine Struktur vorgeben, u.a.:
- Kinderbildungsgesetz NRW
- UN-Kinderrechtskonvention
- Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
und Mitbestimmungsrechte durch den Landeselternbeirat NRW
Das bedeutet für Sie: Egal für welche Kindertageseinrichtung Sie sich entscheiden, der dahinterstehende Träger ist verpflichtet ein Mindestmaß an Qualität in der Kinderbetreuung nachzuweisen.
Welche Träger gibt es?
Neben kirchlichen, gibt es immer auch städtische oder aber freie Träger. Die Wahl eines zukünftigen Arbeitgebers kann mit dem pädagogischen Leitbild, den finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen zusammenhängen, mit der Wohnortnähe zum Arbeitsplatz und persönlichen Faktoren. Da jeder Träger über eigene Unternehmensstrukturen verfügt, kann auch das Maß an Mitbestimmung ein entscheidendes Kriterium sein.
Zur ersten Orientierung, wo es in Ihrer Nähe potentielle Arbeitgeber gibt, können Sie den 🔗 KiTa-Finder nutzen.
Würde gerne nach 28 Jahren die ich in der Kita bin als Kinderpflegerin gerne als Fachkraft angesehen werden habe eine Zusatzqualifikation mit 160 Stunden absolviert. Dennoch bin ich nur in TVöD Sue 4 Stufe 6. was gibt es für mich in S8 zu kommen oder eingestuft zu werden. Außer eine 3 jährige Ausbildung, gibt es für Möglichkeiten doch in Stufe acht eingestuft zu werden. in vielen Bundesländern wird wegen den Fachkräftenmangel Kinderpflegerin auch in S8 eingestuft. Warum nicht überall in Deutschland.
Hallo Karina,
herzlichen Dank für deinen Kommentar. Da wir ein Weiterbildungsträger sind und kein Arbeitgeber/Landesjugendamt, können wir Ihnen dazu ebenfalls keine rechtssichere Auskunft geben, dafür unsere Wahrnehmungen mit dir teilen. Je nach Träger haben wir von unterschiedlichen Formen der Anstellung und Vergütung für einen Qualifikationsstatus nach gültiger Personalverordnung gehört. Mit mind. dreijähriger Berufserfahrung als Kinderpflegerin und 160-Stunden Fortbildungen kannst du in NRW als Person auf Fachkraftstunden tätig werden (= Qualifikationsstatus, vgl. §10.5 PersVO, Stand 27.05.24). Grundlegend für die Art der Anstellung ist immer der jeweilige Arbeitsvertrag in Verbindung mit der vom Träger zur Verfügung gestellten Vergütung. Derzeit nehmen wir durchaus gemischte Vergütungsstrukturen innerhalb der Trägerlandschaften wahr und hoffen, dass sich für alle Beteiligten in Zukunft transparente Wege für eine langfristige Mitwirkung in Kitas ergeben. Denn diesen Wunsch nehmen wir sowohl von Trägern, als auch von Mitarbeitenden zum Wohle der Kinder wahr.
Hallo,
ich wäre an der Qualifizierung interessiert, habe aber nur das 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, statt für das Grundschullehramt. In der Verordnung wird leider nur das Grundschullehramt genannt. Könnte ich trotzdem die Tätigkeit aufnehmen? Vllt nach Paragraph 8?
Hallo Julia,
vielen Dank für deine Nachfrage.
Wenn du §8 der Personalverordnung mit einem Arbeitgeber zusammen prüfen möchtest, wird dafür ein Antragsverfahren bei dem zuständigen Landesjugendamt notwendig sein. Für §8 benötigst du eine pädagogische Ausbildung oder ein Studium und spätestens bei Tätigkeitsbeginn zusätzliche Fortbildungen (Umfang 160 Stunden). Ein Antragsverfahren wird von einer Kita gemeinsam mit dir an das Landesjugendamt gestellt. Dieses entscheidet dann über dein Anliegen.
An der Stelle möchte ich dir vorschlagen, dich telefonisch bei der bundesweiten Beratungsstelle „Berufsfeld Kitas und Ganztag an Grundschulen“ beraten zu lassen (https://www.fruehe-chancen.de/). Wir als Weiterbildungsträger dürfen dir nur Orientierung auf der Grundlage unseres Kenntnisstandes aussprechen und keine rechtlichen Entscheidungen treffen. Diese erhältst du immer von Arbeitgebern in Verbindung mit dem Landesjugendamt. Je nach pädagogischem Anstellungswunsch: Sozialpädagogische Fachkraft/ Person auf Fachkraftstunden/ Ergänzungskraft sind unterschiedliche Wege zielführend.
Multiprofessionelle Berufszugänge in Kita bedeuten derzeit, dass es viele individuelle Wege in einen qualifizierten Einstieg gibt. Wir wünschen dir viel Erfolg bei deinem Weg und würden uns freuen, wenn wir in Zukunft gemeinsam mit dir lernen könnten.
Herzliche Grüße
Mara vom Fokus Kita Team
[…] auf unserer Homepage näher kennen. An dieser Stelle möchten wir gerne auf unseren Blog-Artikel der Weg in die Kita als pädagogische Fachkraft hinweisen, dort finden Sie erste Informationen rund um dieses Thema. Ebenso können Sie sich gerne […]
[…] entweder individuelle Weiterbildungschancen oder auch –grenzen. In unserem Blogartikel „Der Weg in die Kita als pädagogische Fachkraft“ werden unterschiedliche Möglichkeiten […]