Online Workshop
Notgruppe: §47 Meldung bei Personalausfall

Dozentin

Mara Kirstein
Leiterin Fokus Kita & Mitarbeiterin Qualitätsmanagement Kinderhaus Rasselbande

Plötzlicher Personalausfall führt häufig zu spontaner Notbetreuung in der Kita. Leitungen sind dazu verpflichtet, dazu eine Meldung beim entsprechenden Landesjugendamt zu erstellen.

Alle Informationen zum Workshop


Zielgruppe
Führungskräfte


Online
10:00 – 12:00 Uhr


Kosten
57,00 €

Inhalte des Workshops

Mittwoch, 09.10.2024, 10:00 – 12:00 Uhr

In Fällen der Personalunterdeckung sind Kinderbetreuungseinrichtungen dazu verpflichtet, einen Meldebogen für meldepflichtige Ereignisse in Kindertageseinrichtungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII (Personalausfall) an das jeweilige Landesjugendamt zu senden.
Treten beim Ausfüllen Fragen auf, ist es meist gerade stressig. Aus diesem Grund bietet dieser Workshop Verantwortungsträger:innen im Bereich der Kinderbetreuung die Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen mit der §47 Meldung (Personalausfall) zu beschäftigen und anhand eines Praxisbeispiels Impulse für die eigene Praxis zu erhalten.

Hinweis: diese Veranstaltung dient als Orientierung in dem Feld der Kinderbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW und erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Entscheidungsbefugnis. Einzelfälle sind immer mit den jeweiligen Behörden (i.d.R. Landesjugendämter) zu klären.

  • Theorie-Input
  • Praxisbeispiele

Nach Abschluss dieses Workshops können Sie sich differenzierter mit folgenden Themenkomplexen auseinandersetzen:

Mittwoch, 09.10.2024, 10:00 – 12:00 Uhr

In Fällen der Personalunterdeckung sind Kinderbetreuungseinrichtungen dazu verpflichtet, einen Meldebogen für meldepflichtige Ereignisse in Kindertageseinrichtungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII (Personalausfall) an das jeweilige Landesjugendamt zu senden.
Treten beim Ausfüllen Fragen auf, ist es meist gerade stressig. Aus diesem Grund bietet dieser Workshop Verantwortungsträger:innen im Bereich der Kinderbetreuung die Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen mit der §47 Meldung (Personalausfall) zu beschäftigen und anhand eines Praxisbeispiels Impulse für die eigene Praxis zu erhalten.

Hinweis: diese Veranstaltung dient als Orientierung in dem Feld der Kinderbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW und erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Entscheidungsbefugnis. Einzelfälle sind immer mit den jeweiligen Behörden (i.d.R. Landesjugendämter) zu klären.

  • Theorie-Input
  • Praxisbeispiele

Nach Abschluss dieses Workshops können Sie sich differenzierter mit folgenden Themenkomplexen auseinandersetzen:

Anmeldung & Kontakt

montags bis donnerstags:   08:00 – 16:30 Uhr
freitags:                                   08:00 – 15:00 Uhr
Weitere Zeiten nach Vereinbarung. Nutzen Sie gerne unseren Rückrufservice oder unser Kontaktformular.

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Angelina Soth
Veranstaltungsorganisation