Online Workshop
Notgruppe: §47 Meldung bei Personalausfall

Dozentin

Mara Kirstein
Qualitätsmanagerin Kinderhaus Rasselbande

Plötzlicher Personalausfall führt häufig zu spontaner Notbetreuung in der Kita. Leitungen sind dazu verpflichtet, dazu eine Meldung beim entsprechenden Landesjugendamt zu erstellen.

Alle Infos zum Workshop


Zielgruppe
Führungskräfte


Dauer
2 Stunden


Kosten
85,00 €

Inhalte des Workshops

  • 04.12.2023, 10:00 – 12:00 Uhr

In Fällen der Personalunterdeckung sind Kinderbetreuungseinrichtungen dazu verpflichtet, einen Meldebogen für meldepflichtige Ereignisse in Kindertageseinrichtungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII (Personalausfall) an das jeweilige Landesjugendamt zu senden.
Treten beim Ausfüllen Fragen auf, ist es meist gerade stressig. Aus diesem Grund bietet dieser Workshop Verantwortungsträger:innen im Bereich der Kinderbetreuung die Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen mit der §47 Meldung (Personalausfall) zu beschäftigen und anhand eines Praxisbeispiels Impulse für die eigene Praxis zu erhalten.

Hinweis: diese Veranstaltung dient als Orientierung in dem Feld der Kinderbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW und erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Entscheidungsbefugnis. Einzelfälle sind immer mit den jeweiligen Behörden (i.d.R. Landesjugendämter) zu klären.

Nach Abschluss dieses Workshops können Sie sich differenzierter mit folgenden Themenkomplexen auseinandersetzen:

  • Theorie-Input
  • Praxisbeispiele

Klicken Sie hier, um zu den Teilnahmebedingungen für unsere Workshops zu gelangen.

  • 04.12.2023, 10:00 – 12:00 Uhr

In Fällen der Personalunterdeckung sind Kinderbetreuungseinrichtungen dazu verpflichtet, einen Meldebogen für meldepflichtige Ereignisse in Kindertageseinrichtungen gem. § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII (Personalausfall) an das jeweilige Landesjugendamt zu senden.
Treten beim Ausfüllen Fragen auf, ist es meist gerade stressig. Aus diesem Grund bietet dieser Workshop Verantwortungsträger:innen im Bereich der Kinderbetreuung die Möglichkeit, sich in einem geschützten Rahmen mit der §47 Meldung (Personalausfall) zu beschäftigen und anhand eines Praxisbeispiels Impulse für die eigene Praxis zu erhalten.

Hinweis: diese Veranstaltung dient als Orientierung in dem Feld der Kinderbetreuung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW und erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Entscheidungsbefugnis. Einzelfälle sind immer mit den jeweiligen Behörden (i.d.R. Landesjugendämter) zu klären.

Nach Abschluss dieses Workshops können Sie sich differenzierter mit folgenden Themenkomplexen auseinandersetzen:

  • Theorie-Input
  • Praxisbeispiele

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Mara Kirstein
Bildungsreferentin